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Angaben zum Urteil
Ausgleichsabgabe - Arbeitsplatz im Sinne des § 73 Abs. 1 SGB IX setzt ein Beschäftigungsverhältnis voraus - Transfergesellschaft unter Kurzarbeit-Null-Bedingungen
Gericht:
VG Ansbach 14. Kammer
Aktenzeichen:
AN 14 K 08.00335 / 14 K 08.00335
Urteil vom:
20.05.2010
Grundlage:
VwGO § 113 Abs. 1 S 1. / SGB IX § 77 / SGB IX § 73 Abs. 1 / SGB III § 216a / SGB III § 216b / SGB III § 169 / SGB III § 170 / SGB III § 171 / SGB III § 172 / SGB III § 173 / SGB III § 174 / SGB III § 175 / SGB III § 176 / SGB III § 177 / SGB III § 178 / SGB III § 179 / SGB III § 180 / SGB III § 181 / SGB III § 182
Leitsatz:
Die in eine Transfergesellschaft unter Kurzarbeit-Null-Bedingungen gewechselten Arbeitnehmer haben keinen Arbeitsplatz im vorgenannten Sinne inne.
Im Falle einer Transfergesellschaft unter Kurzarbeit-Null-Bedingung handelt es sich um einen anderen Typus von Kurzarbeitergeld, der mit der herkömmlichen Regelung der §§ 169 ff. SGB III nicht vergleichbar ist.
Kurzarbeit im Sinne der §§ 169 bis 182 SGB III bezweckt den Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze, demgegenüber gehen die bisher beim abgebenden Unternehmen bestehenden Arbeitsplätze mit dem Wechsel in die Transfergesellschaft ersatzlos verloren.
Im Falle einer Transfergesellschaft unter Kurzarbeit-Null-Bedingung handelt es sich um einen anderen Typus von Kurzarbeitergeld, der mit der herkömmlichen Regelung der §§ 169 ff. SGB III nicht vergleichbar ist.
Kurzarbeit im Sinne der §§ 169 bis 182 SGB III bezweckt den Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze, demgegenüber gehen die bisher beim abgebenden Unternehmen bestehenden Arbeitsplätze mit dem Wechsel in die Transfergesellschaft ersatzlos verloren.
Fortsetzung/Langtext
Quelle:
Referenznummer:
R/R5472
Weitere Informationen
Themen:
- Anrechnung / Berechnung / Anzeigepflicht /
- Beschäftigungspflicht / Ausgleichsabgabe
Schlagworte:
- Anrechnung /
- Arbeitsplatz /
- Arbeitsverhältnis /
- Ausgleichsabgabe /
- Berechnung /
- Beschäftigungspflicht /
- Beschäftigungsquote /
- Integrationsamt /
- Kurzarbeit /
- Transfergesellschaft /
- Urteil /
- Verwaltungsgerichtsbarkeit
Informationsstand: 25.03.2013