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Angaben zum Urteil
Schwerbehinderte verbeamtete Lehrerin - Förderung einer technischen Arbeitshilfe (hier: Hörgerät) nach § 102 Abs. 3 SGB IX - Berücksichtigung des privaten Nutzungsanteils
Gericht:
VG Düsseldorf 19. Kammer
Aktenzeichen:
19 K 8505/09
Urteil vom:
13.07.2010
Grundlage:
SGB IX § 102 Abs. 3 S. 1 Ziff. 1a
Nichtamtlicher Leitsatz:
Die Berücksichtigung eines privaten Nutzungsanteils bei der Erbringung der im Ermessen des Leistungsträgers stehenden Förderung einer technischen Arbeitshilfe nach § 102 Abs. 3 Ziffer 1 Buchst. a) SGB IX (hier: Hörgeräte für eine beamtete schwerbehinderte Lehrerin) ist rechtmäßig.
Quelle: Behindertenrecht 04/2011
Quelle: Behindertenrecht 04/2011
Nichtamtliche Leitsätze:
1. Gemäß § 19 SchwbAV können u.a. auch die Kosten für die Beschaffung bzw. Ersatzbeschaffung technischer Arbeitshilfen bis zu ihrer vollen Höhe übernommen werden. Leistungen für technische Arbeitshilfen setzen voraus, dass dies Hilfen typischerweise arbeitsplatz- oder arbeitsbezogen sind und nicht regelmäßig für andere Zwecke eingesetzt werden.
2. Der schwerbehinderte Mensch muss eine technische Arbeitshilfe dergestalt benötigen, dass er sich ihrer ständig, nicht nur gelegentlich bedienen muss.
3. Liegen die Voraussetzungen für eine Hilfegewährung nach § 19 SchwbAV vor, steht die Gewährung der Hilfe dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen des Integrationsamtes. Bei der Ermessensausübung hat das Integrationsamt den Zweck der Ausgleichsabgabe ebenso zu beachten wie die Bedürfnisse der schwerbehinderten Menschen.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
2. Der schwerbehinderte Mensch muss eine technische Arbeitshilfe dergestalt benötigen, dass er sich ihrer ständig, nicht nur gelegentlich bedienen muss.
3. Liegen die Voraussetzungen für eine Hilfegewährung nach § 19 SchwbAV vor, steht die Gewährung der Hilfe dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen des Integrationsamtes. Bei der Ermessensausübung hat das Integrationsamt den Zweck der Ausgleichsabgabe ebenso zu beachten wie die Bedürfnisse der schwerbehinderten Menschen.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Fortsetzung/Langtext
Quelle:
Referenznummer:
R/R4978
Weitere Informationen
Themen:
- Arbeitshilfen / Arbeitsplatzgestaltung /
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben /
- Beschäftigungspflicht / Ausgleichsabgabe /
- Hilfsmittel /
- Hilfsmittel für hörbehinderte Menschen /
- Information, Kommunikation /
- Integrationsamt /
- Leistungen /
- Leistungsträger /
- Technische Arbeitshilfen /
- Verwendung der Ausgleichsabgabe
Schlagworte:
- Arbeitsmittel /
- Ausgleichsabgabe /
- Beamter /
- begleitende Hilfe im Arbeitsleben /
- Beihilfe /
- Eigenanteil /
- Erstattung /
- Erstattungspflicht /
- Hilfsmittel /
- Hörbehinderung /
- Hörgerät /
- Hörhilfe /
- Integrationsamt /
- Kostenanteil /
- Lehrer /
- Leistung /
- Leistungshöhe /
- öffentlicher Dienst /
- private Krankenversicherung /
- private Nutzung /
- Schuldienst /
- Schwerhörigkeit /
- Unterricht /
- Urteil /
- Verwaltungsgerichtsbarkeit
Informationsstand: 11.07.2011