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Angaben zum Urteil
Nichtigkeit von Forderungsbescheiden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Säumniszuschläge auf nicht gezahlten Ausgleichsabgaben für unbesetzte Pflichtplätze
Gericht:
VG Meiningen 8. Kammer
Aktenzeichen:
8 K 115/07 Me
Urteil vom:
03.07.2008
Grundlage:
SGB IX § 77 Abs. 2 Satz 1 / InsO § 185 / InsO § 174 Abs. 1 / InsO § 87
Leitsatz:
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dürfen gegen den Insolvenzschuldner keine Bescheide über Forderungen mehr erlassen werden, die im Zeitpunkt der Eröffnung bereits begründet waren. Ein gleichwohl entgegen § 87 InsO erlassener Bescheid ist nichtig.
Fortsetzung/Langtext
Quelle:
Oberverwaltungsgericht Thüringen
Referenznummer:
R/R4367
Weitere Informationen
Themen:
- Anrechnung / Berechnung / Anzeigepflicht /
- Beschäftigungspflicht / Ausgleichsabgabe
Schlagworte:
- Ausgleichsabgabe /
- Berechnungsverfahren /
- Beschäftigungsquote /
- Geltendmachung /
- Insolvenz /
- Insolvenzverfahren /
- Pflichtplatz /
- Säumniszuschlag /
- Urteil /
- Verwaltungsgerichtsbarkeit
Informationsstand: 28.10.2009