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Angaben zum Urteil
Mehrfachanrechnung auf Pflichtplätze
Gericht:
VG Arnsberg
Aktenzeichen:
7 K 126/89
Urteil vom:
06.12.1989
Grundlage:
Leitsatz:
Eine rückwirkende Mehrfachanrechnung auf Pflichtplätze ist nicht zulässig.
Referenznummer:
R/R0083
Weitere Informationen
Schlagworte:
- Anrechnung /
- Ausgleichsabgabe /
- Beschäftigungspflicht /
- Beschäftigungsquote /
- Mehrfachanrechnung /
- Pflichtplatz /
- Rückwirkung /
- Urteil /
- Verwaltungsgerichtsbarkeit
Informationsstand: 27.04.1994