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Angaben zum Urteil
Zur Anrechenbarkeit der von den schwerbehinderten Geschäftsführern und Kommanditisten der GmbH und Co KG sind, eingenommenen Stellen auf die Beschäftigungspflicht der GmbH
Gericht:
OVG Nordrhein-Westfalen 13. Senat
Aktenzeichen:
13 A 95/87
Urteil vom:
16.05.1989
Grundlage:
Leitsatz:
1. Schwerbehinderte Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG, die gleichzeitig Anteile der GmbH halten und Kommanditisten der KG sind, sind nicht auf den Pflichtsatz der Schwerbehinderten-Arbeitsplätze der GmbH & Co KG anzurechnen.
Rechtszug:
vorgehend VG Minden 1986-11-06 7 K 2189/85
Quelle:
Referenznummer:
MWRE119918921
Weitere Informationen
Themen:
- Anrechnung / Berechnung / Anzeigepflicht /
- Beschäftigungspflicht / Ausgleichsabgabe
Schlagworte:
- Anrechnung /
- Anrechnungsfähigkeit /
- Arbeitgeber /
- Arbeitnehmer /
- Arbeitnehmereigenschaft /
- Arbeitsplatz /
- Ausgleichsabgabe /
- Beschäftigungspflicht /
- Beschäftigungsquote /
- Geschäftsführer /
- Kommanditgesellschaft /
- Schwerbehinderung /
- Urteil /
- Verwaltungsgerichtsbarkeit
Informationsstand: 01.01.1990