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Bibliographische Angaben zur Publikation
Merkmalblatt 4.2.3: Bildhafte Darstellung - Schreiben/Zeichnen
Sammelwerk / Reihe:
Autor/in:
Wieland, Klaus; Weinmann, Sigbert; Schian, Hans-Martin
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA)
Quelle:
Bonn: Eigenverlag, 1990
Jahr:
1990
Abstract:
Merkmalblatt 4.2: Informationsabgabe
4.2.3 Bildhafte Darstellung (Schreiben/Zeichnen)
Die Anforderung besteht häufig in Verbindung mit speziellen Kenntnissen und Fertigkeiten (Ausbildung). Die Fähigkeit erfasst sowohl kognitive Leistungen als auch die feinmotorische Steuerung (Koordination) des Bewegungsapparates. Schwerkörperbehinderte (zum Beispiel Ohnarmer) können Schreiben und Zeichnen mit den Füßen oder dem Mund erlernen.
Siehe auch: ---> Schreiben 9.5.2
Gestaltung/Arbeitshilfen:
Schreibhilfen, Manuskriptunterlagen, Zeichentische für Hand- und Armbehinderte, Beschriftungsautomaten für technische Zeichner (NC-Schreiber), Haltevorrichtungen für einarmige Zeichner, Schreib- und Bürocomputersysteme für Körperbehinderte mit Sondertastaturen für Einhänder, Spastiker, Fußschreiber, Mundschreiber, Muskeldystrophiker, Querschnittsgelähmte und Dysmeliker.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Schreibhilfen | REHADAT-Hilfsmittel
Zeichenhilfen | REHADAT-Hilfsmittel
Sammelwerk 'Strukturierter Merkmalkatalog' | REHADAT-Literatur
Dokumentart:
Sammelwerksbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Homepage: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/publikationen.h...
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Referenznummer:
VT0152
Informationsstand: 27.10.1992