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Bibliographische Angaben zur Publikation
Merkmalblatt 4.1.2: Hören
Sammelwerk / Reihe:
Autor/in:
Wieland, Klaus; Weinmann, Sigbert; Schian, Hans-Martin
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA)
Quelle:
Bonn: Eigenverlag, 1990
Jahr:
1990
Abstract:
Merkmalblatt 4.1 Informationsaufnahme
4.1.2. Hören
4.1.2. Hören
Definition:
Die häufigsten beruflichen Anforderungen sind das Erkennen von Sprache, Tönen und Geräuschmustern. Richtungshören, d. h. genaues Lokalisieren einer Schallquelle, ist in der beruflichen Praxis sehr selten erforderlich.
Fähigkeit:
Das normale Gehör nimmt Schallwellen in einem Frequenzbereich zwischen 16 und 10.000 - 20.000 Hz (die Obergrenze ist altersabhängig) wahr. Praktisch wichtig für einwandfreies Sprachverständnis ist der Frequenzbereich zwischen 100 und 4.000 Hz. Erworbene Schädigungen (zum Beispiel durch Lärm oder toxisch) des Gehörs betreffen meist den für die sprachliche Verständigung wichtigen Frequenzbereich zwischen 2.000 und 4.000 Hz.
Akustische Signale (Sirenen, Hörner, Hupen) haben meist eine Tonfrequenz in dem empfindlichsten Bereich des Gehörs um 1.000 Hz. Die sichere Wahrnehmung von akustischen Warnsignalen ist oft Voraussetzung für eine Beschäftigung in Gefahrenbereichen.
Die Fähigkeit zur Unterscheidung von Geräuschmustern bei eingeschränktem Hörvermögen hängt im Wesentlichen von dem Frequenzspektrum und der Lautstärke sowie von der Art des Gehörschadens ab. Richtungshören (Stereohören) setzt beidohriges (biaurikulares) Hören voraus.
Akustische Signale (Sirenen, Hörner, Hupen) haben meist eine Tonfrequenz in dem empfindlichsten Bereich des Gehörs um 1.000 Hz. Die sichere Wahrnehmung von akustischen Warnsignalen ist oft Voraussetzung für eine Beschäftigung in Gefahrenbereichen.
Die Fähigkeit zur Unterscheidung von Geräuschmustern bei eingeschränktem Hörvermögen hängt im Wesentlichen von dem Frequenzspektrum und der Lautstärke sowie von der Art des Gehörschadens ab. Richtungshören (Stereohören) setzt beidohriges (biaurikulares) Hören voraus.
Normen, Richtlinien:
G 25 u. a.: Es werden Mindestanforderungen an das Sprachverständnis bei bestimmten Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten genannt.
(G 25: Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Nr. 25 'Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten', Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V., Mai 1981)
Bewertung: (I)
Zu bewerten ist die Bedeutung des Hörvermögens für das Zustandekommen des Arbeitsergebnisses.
Bewertung: (s)
Ergänzend kann die Art der akustischen Information von Bedeutung sein, zum Beispiel: Tonunterscheidung, Sprachverständnis, Geräuschidentifizierung.
4.1. 2.1 Spracherkennung
Differenzierung: (I)
Stufendefinition, zum Beispiel
- einwandfreies Sprachverstehen, auch unter ungünstigen Bedingungen, wie Störgeräusche oder schlechte Qualität der Sprachübermittlung (Telefonisten, Funker).
- Sprachverstehen in Alltagssituationen
- geringe Anforderung an das Sprachverstehen
- keine Sprachverständigung erforderlich
4.1.2.2 Geräuschmuster
Differenzierung: (A)
4.1.2.3 Richtungshören
Differenzierung: (A)
Lokalisation einer Geräuschquelle
(G 25: Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Nr. 25 'Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten', Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V., Mai 1981)
Bewertung: (I)
Zu bewerten ist die Bedeutung des Hörvermögens für das Zustandekommen des Arbeitsergebnisses.
Bewertung: (s)
Ergänzend kann die Art der akustischen Information von Bedeutung sein, zum Beispiel: Tonunterscheidung, Sprachverständnis, Geräuschidentifizierung.
4.1. 2.1 Spracherkennung
Differenzierung: (I)
Stufendefinition, zum Beispiel
- einwandfreies Sprachverstehen, auch unter ungünstigen Bedingungen, wie Störgeräusche oder schlechte Qualität der Sprachübermittlung (Telefonisten, Funker).
- Sprachverstehen in Alltagssituationen
- geringe Anforderung an das Sprachverstehen
- keine Sprachverständigung erforderlich
4.1.2.2 Geräuschmuster
Differenzierung: (A)
4.1.2.3 Richtungshören
Differenzierung: (A)
Lokalisation einer Geräuschquelle
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Sammelwerk 'Strukturierter Merkmalkatalog' | REHADAT-Literatur
Dokumentart:
Sammelwerksbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Homepage: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/publikationen.h...
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
VT0146
Informationsstand: 27.10.1992