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Bibliographische Angaben zur Publikation
Neue Instrumente zur Ermittlung des Teilhabebedarfs
Autor/in:
Herausgeber/in:
Aktion Psychisch Kranke e.V. (APK); Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V.; Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker e.V. (BApK)
Quelle:
Psychosoziale Umschau, 2019, 34. Jahrgang (Heft 3), Seite 32-33, Köln: Psychiatrie, ISSN: 0930-4177
Jahr:
2019
Abstract:
Die Umsetzung des BTHG schreitet voran. Die Übertragung der Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilfegesetz SGB XII in das Rehabilitationsgesetz SGB IX als wichtigste Reformstufe steht zum 01.01.2020. Für die Erfassung des Bedarfs der Eingliederungshilfe hat der Gesetzgeber ein eigenes Bedarfsermittlungsinstrument vorgesehen und in § 118 SGB IX einheitliche Vorgaben gemacht. Die Bundesländer wurden ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen, die 'das Nähere' zu dem Instrument regeln.
Obwohl die Leistungen der Eingliederungshilfe erst ab 2020 über das SGB IX erbracht werden, gelten die Vorschriften für die Bedarfsermittlungsinstrumente im Rahmen der Gesamtplanung bereits seit 01.01.2018. Der Grund für diese vorzeitige Änderung ist darin begründet, dass der Gesetzgeber die Vorschriften für die Bedarfsermittlung aller Rehabilitationsleistungen einheitlich regeln wollte. Schließlich ist der Träger der Eingliederungshilfe neu als Rehabilitationsträger in das SGB IX aufgenommen worden. Diese Neuregelung drückt sich auch sprachlich aus. Mit dem BTHG ist von Teilhabeplanung die Rede.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Bedarfsermittlung /
- Bundesteilhabegesetz /
- Deutschland /
- Eingliederungshilfe /
- Gesamtplanung /
- Gesetz /
- Gesetzesänderung /
- Instrument /
- Instrumentenentwicklung /
- Koordination /
- Leistung /
- Leistungserbringung /
- Recht /
- Reform /
- Rehabilitationsbedarf /
- Rehabilitationsleistung /
- Rehabilitationsträger /
- Teilhabe /
- Teilhabeplanverfahren /
- Umsetzung /
- Zukünftige Entwicklung
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Psychosoziale Umschau
Homepage: https://www.psychiatrie-verlag.de/zeitschriften/psychosozial...
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Referenznummer:
R/ZS0185/0032
Informationsstand: 14.01.2020