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Bibliographische Angaben zur Publikation
Abgrenzung der Leistungen zur sozialen Teilhabe von den Leistungen der medizinischen Rehabilitation
Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. August 2018 - B 8 SO 5/17 R
Autor/in:
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
RP Reha, 2020, 7. Jahrgang (Heft 3), Seite 16-21, Halle (Saale): Universitätsverlag Halle-Wittenberg, ISSN: 2366-7877
Jahr:
2020
Abstract:
Die Autorin bespricht eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Kostenübernahme einer Petö-Therapie.
Das Gericht hatte sich damit zu befassen, ob die (beim sachlich zuständigen Eingliederungshilfeträger beantragte) Petö-Therapie eine Maßnahme der medizinischen oder eine der sozialen Rehabilitation ist. Zur Abgrenzung komme es nicht auf den Leistungsgegenstand, sondern den Leistungszweck an, die Zuordnung erfolgt je nach Einzelfall.
Die Autorin bewertet die Entscheidung im Lichte der vorherigen BSG-Rechtsprechung aus den Jahren 2003 und 2009 und schildert die praktischen Konsequenzen.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Abgrenzung /
- Behindertenpolitik /
- Beratung /
- Berufliche Rehabilitation /
- Bundessozialgericht /
- Deutschland /
- Eingliederungshilfe /
- Eingliederungshilfeträger /
- Gesetz /
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation /
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe /
- Medizinische Rehabilitation /
- Mensch mit Behinderung /
- Politik /
- Recht /
- Rehabilitation /
- Soziale Teilhabe /
- Sozialrecht /
- Teilhabe /
- Therapie /
- Urteil /
- Zuständiger Leistungsträger /
- Zuständigkeit /
- Zuständigkeitsklärung
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
RP Reha - Recht und Praxis der Rehabilitation
Homepage: https://uvhw.de/rp-reha.html
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Referenznummer:
R/ZS0184/0125
Informationsstand: 05.08.2020