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Bibliographische Angaben zur Publikation
Was Betriebe für Langzeitkranke tun müssen
Auswirkungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements auf das Arbeits- und Kündigungsschutzrecht
Autor/in:
Herausgeber/in:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Quelle:
Soziale Sicherheit, 2008, 57. Jahrgang (Heft 4), Seite 130-133, Frankfurt am Main: AiB, ISSN: 0490-1630
Jahr:
2008
Abstract:
Rechtsnormen, die auf den Schutz der Gesundheit und die Stabilisierung der Arbeitsfähigkeit zielen, finden zumeist nur relativ wenig Aufmerksamkeit in der allgemeinen arbeitsrechtlichen Diskussion.
Anders stellt sich die Situation im Hinblick auf das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) für Langzeitkranke dar. Die Einführung des BEM im Jahre 2004 hat eine intensive arbeitsrechtliche Diskussion ausgelöst, die weit über die Nische des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzrechts hinausreicht.
Denn relativ schnell hat sich gezeigt, dass das BEM auch Auswirkungen auf das Kündigungsschutzrecht - und damit auf einen Kernbereich des Arbeitsrechts hat.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu auch bereits eine erste Grundsatzentscheidung getroffen. Vor diesem Hintergrund werden nachfolgend wichtige Aspekte der arbeitsrechtlichen Diskussion beleuchtet.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
§ 167 SGB IX Prävention/Betriebliches Eingliederungsmanagement | REHADAT-Recht
Urteil mit Aktenzeichen 2 AZR 716/06 Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Soziale Sicherheit - Zeitschrift für Arbeit und Soziales
Homepage: https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/soziale-sicherheit/
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Referenznummer:
R/ZS0172/6717
Informationsstand: 24.07.2008