in Literatur blättern


- Detailansicht

Bibliographische Angaben zur Publikation
Persönliches Budget und Werkstattleistung
Autor/in:
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
KLARER KURS, 2013, 6. Jahrgang (Heft 1), Seite 36, Hamburg: 53 Grad NORD, ISSN: 1867-6693
Jahr:
2013
Abstract:
Seit im Jahr 2008 der Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget in das Rehabilitationsrecht aufgenommen wurde, ist umstritten, ob auch Leistungen der beruflichen Teilhabe aus dem Angebot der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) frei gewählt werden können. Das zuständige Bundessozialministerium stellte sich bisher auf den Standpunkt: Wahl ja, aber der Leistungsanbieter muss über eine Werkstattanerkennung verfügen.
Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. November 2011 (Aktenzeichen: B 11 AL 7/10R) ließ in einem Einzelfall einen anderen Anbieter zu und betonte die Vorrangigkeit des Wunsch- und Wahlrechts. Die Bundesagentur für Arbeit machte den Richterspruch im vergangenen Dezember zur Grundlage einer Handlungsempfehlung und Geschäftsanweisung (HEGA) und öffnete die BBB-Leistungen für Anbieter ohne WfbM-Anerkennung. Dies wiederum rief die BAG:WfbM auf den Plan, die die HEGA kritisierte und seine Sicherstellung der Qualitätskriterien einforderte.
Dr. Peter Mozet, Leiter des Referats Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) äußert sich dazu in dem Beitrag.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Anspruch /
- Berufsbildungsbereich /
- Bundesagentur für Arbeit /
- Deutschland /
- Eingangsverfahren /
- Leistungen zur Teilhabe /
- Leistungserbringung /
- Leistungsrecht /
- Personenzentrierte Hilfe /
- Persönliches Budget /
- Qualifizierung in der WfbM /
- Recht /
- Sozialgerichtsbarkeit /
- Teilhabe /
- Urteil /
- Werkstatt für behinderte Menschen /
- Werkstattleistung
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
KLARER KURS - Magazin für berufliche Teilhabe
Homepage: https://www.53grad-nord.com/klarer_kurs.html
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/ZS0170/0042
Informationsstand: 15.05.2013