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Bibliographische Angaben zur Publikation
Akzeptanz bleibt verwehrt: Die DIN 33430 für eignungsdiagnostische Verfahren wird selten genutzt
Autor/in:
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
Personalmagazin, 2011, Heft 3, Seite 34-35, Freiburg im Breisgau: Haufe, ISSN: 1438-4558
Jahr:
2011
Link(s):
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Abstract:
Im Recruiting fehlen oft einheitliche Standards. Die im Jahr 2002 eingeführte DIN-Norm 33430 könnte dafür jedoch sorgen. Doch der Widerstand gegen diese Norm ist groß und sie findet nur wenig Akzeptanz. Mit Hilfe dieser Norm soll Qualität in der Personalauswahl gesichert werden und jegliche Entscheidung transparent und vergleichbar gestaltet werden.
Besonders deutlich wird aber, dass die Norm vor Strafen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) schützt. Wenn das Verfahren den Anforderungen der DIN 33430 genügt, dann wird es dem Arbeitgeber am ehesten gelingen, eine rein an den beruflichen Anforderungen orientierte Auswahlentscheidung nachzuweisen und damit den Schadensersatzanspruch abzuwehren.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Personalmagazin
Homepage: https://www.haufe.de/personal/zeitschrift/personalmagazin/ja...
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Referenznummer:
R/ZS0168/8648
Informationsstand: 07.04.2011