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Bibliographische Angaben zur Publikation
Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Entscheidung über Anträge auf Leistungen zur Teilhabe
Autor/in:
Knispel, Ulrich
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
Kranken- und Pflegeversicherung, 2019, 71. Jahrgang (Heft 5), Seite 187-192, Berlin: Schmidt, ISSN: 2193-5653
Jahr:
2019
Abstract:
Im Bundesteilhabegesetz ist ab dem 1.1.2018 das Recht auf Selbstbeschaffung im Falle einer verzögerten Entscheidung über Leistungen zur Teilhabe weiterentwickelt worden. Es bestehen jetzt zeitliche Vorgaben für das Entscheidungsverfahren, die beantragte Leistung gilt bei unbegründeter Versäumung der Entscheidungsfrist als genehmigt und vor allem ist das Kostenrisiko im Falle einer fehlerhaften Selbstbeschaffung in gewissem Umfang auf die Träger verlagert worden. Denn der Leistungsberechtigte genießt insoweit Vertrauensschutz nach dem für die Rücknahme rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakte geltenden Maßstäbe.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Antrag /
- Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben /
- Antragstellung /
- Bundesteilhabegesetz /
- Deutschland /
- Entscheidungsfrist /
- Frist /
- Leistung /
- Leistungen zur Teilhabe /
- Leistungsberechtigte /
- Recht auf Teilhabe /
- Rechtsfolge /
- Rehabilitation /
- Rehabilitationsleistung /
- Rehabilitationsverfahren /
- Rehabilitationsverlauf /
- Selbst beschaffte Leistung /
- Sozialpolitik
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Die Krankenversicherung
Homepage: https://www.krvdigital.de/inhalt.html
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Referenznummer:
R/ZS0165/0030
Informationsstand: 09.12.2019