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Bibliographische Angaben zur Publikation
Eine wichtige Schaltstelle: Der Arbeitskreis Gesundheit
Autor/in:
Herausgeber/in:
Institut zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb)
Quelle:
Der Betriebsrat, 2009, 5. Jahrgang (Heft 5), Seite 28-29, Seehausen am Staffelsee: der betriebsrat, ISSN: 1614-7693
Jahr:
2009
Abstract:
Der Arbeitskreis Gesundheit stellt sich aus einem Mitglied des Betriebsrats, einem Mitglied der Geschäftsführung, einem Mitarbeiter aus der Personalentwicklung und einem Mitglied aus dem Qualitätsmanagement sowie dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen. Dieser Arbeitskreis ist ein betriebliches Gremium, das alle Entscheidungen bezüglich des Gesundheitsmanagements im Betrieb trifft.
Der Arbeitskreis Gesundheit ist für die Information und Beteiligung der Mitarbeiter verantwortlich. Die Darstellung des Arbeitskreises als sachkompetente betriebliche Einrichtung, kann durch die Vorstellung der einzelnen Mitglieder in einer Betriebsversammlung geschehen.
Das Projekt betriebliches Gesundheitsmanagements (BGM) sollte im Betrieb auf Dauer integriert werden. Dazu sind externe Kontakte besonders wichtig. Besonders mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Gewerkschaften ist der Austausch von Informationen bedeutend.
Für eine hohe Professionalität sollte eine Geschäftsordnung bestehen und Termine sollten langfristig geplant werden. Die regelmäßigen Sitzungen werden während der Arbeitszeit abgehalten werden. Verhinderte Mitglieder müssen durch einen Vertreter ersetzt werden. Es sollten keine Entscheidungen getroffen werden, sondern der Arbeitskreis sollte mit Vorschlägen beratend der Geschäftsführung zur Seite stehen.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
DER BETRIEBSRAT - Die Zeitschrift für Betriebsräte in Deutschland
Homepage: https://www.ifb.de/der-betriebsrat
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/ZS0163/7154
Informationsstand: 08.06.2009