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Bibliographische Angaben zur Publikation
Ist eine geschlechtsspezifische Leistungsbeurteilung erforderlich?
Aus arbeitsmedizinischer Sicht
Autor/in:
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
Der Medizinische Sachverständige (MedSach), 2005, 101. Jahrgang (Heft 3), Seite 94-98, Stuttgart: Gentner, ISSN: 0025-8490
Jahr:
2005
Abstract:
Leistungsbeurteilungen berücksichtigen in der begutachtenden Medizin bisher nur in wenigen Fällen die Geschlechtsspezifik. Aus arbeitsmedizinischer Sicht erscheint es wegen der Unterschiede der individuellen Beanspruchungen durch gleiche Belastungen als notwendig, auf die unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen und gesundheitlichen Risiken, aber auch auf die geschlechtsspezifischen Unterschiede der psychischen Bewältigung von Belastungen und auf Unterschiede des realen Arbeitsmarktes einzugehen.
Anthropologische und physiologische Unterschiede haben insbesondere für die Bewältigung körperlicher Arbeitsbelastungen eine Bedeutung. Generell kann als Orientierung gelten, dass Beschäftigte mit sehr hohen physischen Belastungen und anderen hohen arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken im Hinblick auf ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) unterschiedlich bewertet werden müssten, Beschäftigte mit mäßigem Belastungsniveau im Einzelfall unterschiedlich zu beurteilen wären und in vorwiegend geistigen Tätigkeiten keine unterschiedliche Einschätzung der Leistungsfähigkeit bezogen auf ihre Erwerbsarbeit benötigen.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
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Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Der Medizinische Sachverständige (MedSach)
Homepage: https://www.medsach.de
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Referenznummer:
R/ZS0151/0149B
Informationsstand: 13.06.2005