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Bibliographische Angaben zur Publikation
Alkoholkrankheit und Arbeitsplatz
Aus juristischer Sicht
Autor/in:
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
Der Medizinische Sachverständige (MedSach), 2005, 101. Jahrgang (Heft 3), Seite 87-90, Stuttgart: Gentner, ISSN: 0025-8490
Jahr:
2005
Abstract:
Ein Alkoholverbot im Betrieb wird für zulässig erachtet. Im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist Alkoholabhängigkeit keine vom Arbeitnehmer verschuldete Krankheit, jedoch hat er nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei einem Rückfall nach stationärer Behandlung und monatelanger Abstinenz darzulegen, dass ihn kein Verschulden an dem Rückfall trifft.
Als ultima ratio ist eine Kündigung wegen der Alkoholabhängigkeit zulässig. Ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung liegt nicht vor, wenn der Versicherte im Zeitpunkt des Unfalls wegen des Alkoholgenusses nicht in der Lage war, zielgerichtet eine für den Betrieb dienliche Tätigkeit zu verrichten, oder bei einem nur alkoholbedingten Leistungsabfall zwar noch eine dem Betrieb dienliche Tätigkeit verrichten könnte, aber die Alkoholbeeinflussung die allein wesentliche Unfallursache war.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
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Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Der Medizinische Sachverständige (MedSach)
Homepage: https://www.medsach.de
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Referenznummer:
R/ZS0151/0148D
Informationsstand: 13.06.2005