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Bibliographische Angaben zur Publikation
Inklusion: Ein Kind muss nicht beweisen, dass es der Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem würdig ist
Autor/in:
Herausgeber/in:
Deutsche Epilepsievereinigung e.V.
Quelle:
Einfälle, 2011, 30. Jahrgang (Nummer 117), Seite 33, Berlin: einfälle, ISSN: 0177-2716
Jahr:
2011
Abstract:
Seit Jahrzehnten kämpfen Eltern für die Integration ihrer Kinder mit Behinderung in das allgemeine Schulsystem. Mittlerweile hat sich auch Berlins Bildungssenator Jürgen Zöllner vom integrativen Schulkonzept überzeugen lassen.
In Berlin Marzahn-Hellersdorf wird seit eineinhalb Jahren im Rahmen des Modellprojekts INKA an sechs Grundschulen integrativ unterrichtet. Das durchgesetzte Wahlrecht der Eltern ermöglicht es ihnen, auch ihr schwerstbehindertes Kind auf Wunsch auf eine Regelschule zu schicken.
Damit wehrten sich die Eltern gegen die behördliche Fremdbestimmung. Das schließt allerdings nicht aus, sein Kind in einem geschützten Umfeld einer Sonderschule unterzubringen. Die geteilten Meinungen innerhalb der Elternschaft führten oft zu Konflikten.
Die Autorin spricht dafür, mit gutem Beispiel voranzugehen, sodass sich auch andere Eltern überzeugen lassen. Behördliche Anordnungen hält sie für wenig sinnvoll.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Einfälle - Mitgliederzeitschrift der Deutschen Epilepsievereinigung
Homepage: https://www.epilepsie-vereinigung.de/wir/mitgliederzeitschri...
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Referenznummer:
R/ZS0148/8724
Informationsstand: 27.04.2011