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Bibliographische Angaben zur Publikation
Kommentar: Das gute Recht auf Bildung
Autor/in:
Herausgeber/in:
Quelle:
Menschen, 2019, Ausgabe 2, Seite 20-21, Kassel: Publikom Z, ISSN: 1611-9576
Jahr:
2019
Link(s):
Ganzen Text lesen (in: MENSCHEN. Inklusiv leben 2/2019) (PDF | 15 MB)
Abstract:
Deutschland hat sich mit der Inkraftsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) als deutschem Recht ab dem 26. März 2009 unter anderem dazu verpflichtet, ein Bildungssystem zu verwirklichen, an dem Menschen mit Behinderung vollständig und gleichberechtigt teilhaben können.
Darin ausdrücklich inbegriffen sind Angebote für Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen. 'Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderem Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden' - Artikel 24 Absatz 5 BRK.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Barrierefreiheit /
- Behindertenpolitik /
- Berufsausbildung /
- Bildung /
- Bildungschance /
- Deutschland /
- Erwachsenenbildung /
- Geschichte /
- Gleichberechtigung /
- Inklusion /
- Inklusionspolitik /
- Inklusive Bildung /
- Kommentar /
- Lebenslanges Lernen /
- Menschenrecht /
- Mensch mit Behinderung /
- Politik /
- Recht /
- Recht auf Bildung /
- Soziale Teilhabe /
- Teilhabe /
- Umsetzung
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Magazin MENSCHEN. Inklusiv leben
Homepage: https://www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir/das-bewirken-...
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Referenznummer:
R/ZS0145/0053
Informationsstand: 17.02.2020