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Bibliographische Angaben zur Publikation
Wie lernen Schülerinnen und Schüler in Bremen einen Beruf?
Autor/in:
Herausgeber/in:
Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. (BAG UB)
Quelle:
impulse, 2018, Nummer 85 (Ausgabe 2), Seite 17-19, Hamburg: Eigenverlag, ISSN: 1434-2715
Jahr:
2018
Abstract:
In Bremen gibt es viele Gesetze.
Ein Gesetz heißt:
Bremisches Schul-Gesetz.
Das Gesetz gibt es seit 9 Jahren.
Das Gesetz sagt:
'Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung sollen zusammen in eine Schule gehen.'
Das Gesetz sagt auch:
'Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung sollen zusammen einen Beruf lernen.'
Das können sie in der Berufs-Bildenden Schule.
Dort lernt man Berufe kennen.
In den Berufs-Bildenden Schulen gibt es die Werkstufe.
Dort lernen Schülerinnen und Schüler mit Lern-Schwierigkeiten.
Die Werkstufe dauert zwei Jahre.
Man lernt dort:
Wie man selbstständig wohnen kann.
Was man in der Freizeit machen kann.
Wie man mit dem Bus / der Straßenbahn fährt.
Man lernt dort auch:
Welche Berufe es gibt.
Was Arbeiten bedeutet.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag / Leichte Sprache
Bezugsmöglichkeit:
impulse - Fachmagazin
Downloadmöglichkeit bei der BAG UB unter:
Homepage: https://www.bag-ub.de/veroeffentlichung/typ/958
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/ZS0141/0257
Informationsstand: 13.11.2018