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Bibliographische Angaben zur Publikation
Führerscheinprüfung für Menschen mit und ohne Behinderung: Ein Stück Freiheit und Unabhängigkeit
Autor/in:
Herausgeber/in:
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK)
Quelle:
Leben und Weg, 2014, 53. Jahrgang (Ausgabe 1), Seite 48-49, Krautheim/Jagst: Eigenverlag, ISSN: 0724-3820
Jahr:
2014
Abstract:
Menschen mit Behinderung können den Führerschein machen. Erforderlich ist hierfür, dass die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt sind. Sind körperliche oder geistige Funktionen eingeschränkt und ist zu erwarten, dass die Führerscheinstelle die Fahreignung anzweifelt, muss durch Gutachten nachgewiesen werden, dass man trotz möglicher Bedenken sicher fahren lernen kann.
Dabei kann sich ein Führerscheinbewerber seinen Gutachter selber aussuchen, da er Auftraggeber ist. Notwendig ist allerdings, dass nur Fachärzte mit einer verkehrsmedizinischen Qualifikation solche Gutachten ausstellen. Auf Grundlage des Gutachtens wird dann entschieden, ob man zur Prüfung zugelassen wird und welche Beschränkung oder Auflage später im Führerschein angeordnet wird.
Bei der Wahl der entsprechenden Fahrschule sollte darauf geachtet werden, dass das Personal über Erfahrung in der Ausbildung von Fahrschülern mit Behinderung verfügt.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Leben & Weg - Magazin für selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Körperbehinderung
Homepage: https://www.bsk-ev.org/publikationen/leben-weg/
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/ZS0065/0078
Informationsstand: 15.04.2014