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Bibliographische Angaben zur Publikation
Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX (§ 84 Abs. 2 SGB IX a.F.)
Autor/in:
Geißinger, Petra
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
Zeitschrift für die Anwaltspraxis - ZAP, 2018, Heft 17, Seite 879-892, Bonn: ZAP, ISSN: 0936-7292
Jahr:
2018
Abstract:
Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements werden im Zeitalter des demografischen Wandels und damit einhergehenden größeren Anteils älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und des zunehmenden Fachkräftemangels immer mehr an Bedeutung gewinnen. Letztendlich hängt die Produktivität auch von der Arbeitsfähigkeit der Belegschaft ab, denn hohe Fehlzeiten ziehen nicht nur Entgeltfortzahlungskosten nach sich, sondern auch Mehrarbeit der übrigen Belegschaft.
Hinzu kommen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite einige Unsicherheiten. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber fragt sich zum Beispiel, welche Auswirkungen ein unterlassenes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) auf eine mögliche spätere Kündigung hat. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ist verunsichert, inwieweit sie oder er über seine Gesundheit und ihre bzw. seine familiären Umstände Auskunft geben muss oder ob sie oder er das BEM auch ablehnen kann.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Arbeitgeber /
- Arbeitnehmer /
- Arbeitsfähigkeit /
- Arbeitsrecht /
- Auswirkung /
- BEM-Akteure /
- BEM-Datenschutz /
- BEM-Vereinbarung /
- Betriebliches Eingliederungsmanagement /
- Betriebliches Gesundheitsmanagement /
- Betriebsarzt /
- Betriebsrat /
- Betriebsvereinbarung /
- Datenschutz-Grundverordnung /
- Deutschland /
- Kollektivrecht /
- Kündigungsschutz /
- Ordnungsgemäßes Verfahren /
- Prävention /
- Recht /
- Schwerbehindertenvertretung /
- Unterlassung
Informationen in der ICF:
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
ZAP - Zeitschrift für die Anwaltspraxis
Homepage: https://www.zap-zeitschrift.de/
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/ZA8750
Informationsstand: 14.09.2018