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Bibliographische Angaben zur Publikation
Die Auswirkungen des § 84 Absatz 1 SGB IX auf den Kündigungsschutz bei verhaltensbedingten, betriebsbedingten und personenbedingten Kündigungen
Autor/in:
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
Recht der Arbeit (RdA), 2006, 59. Jahrgang (Heft 3), Seite 149-159, München: C.H.BECK, ISSN: 0342-1945
Jahr:
2006
Abstract:
Gemäß § 84 I SGB IX muss der Arbeitgeber bei Eintritt von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, möglichst früh die Schwerbehindertenvertretung einschalten. Nicht geregelt ist, welche Auswirkungen es für den Kündigungsschutz hat, wenn der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nachkommt.
Die Verfasserin zeigt zunächst den Anwendungsbereich des § 84 I SGB IX auf, erörtert anschließend das Verhältnis zu anderen Verfahrensvorschriften wie zum Beispiel dem Zustimmungsverfahren nach § 85 folgende SGB IX und nimmt schließlich zur Frage Stellung, welche Folgen die Nichtbeachtung des § 84 I SGB IX auf die Wirksamkeit der Kündigung hat. Sie kommt zu dem Schluss, dass das Verfahren als Teil des Ultima-Ratio-Prinzips als Wirksamkeitsvoraussetzungen wirke.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Arbeitgeber /
- Arbeitgeberpflicht /
- Arbeitsrecht /
- Auswirkung /
- Betriebliches Eingliederungsmanagement /
- Betriebsbedingte Kündigung /
- Deutschland /
- Effektivität /
- Kündigung /
- Kündigungsschutz /
- Personenbedingte Kündigung /
- Pflicht /
- Prävention /
- Recht /
- Schwerbehindertenvertretung /
- Verhaltensbedingte Kündigung /
- Zustimmungsverfahren
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Recht der Arbeit (RdA)
Homepage: https://rsw.beck.de/zeitschriften/recht-der-arbeit
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Referenznummer:
R/ZA2801
Informationsstand: 31.08.2006