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Bibliographische Angaben zur Publikation
Der Alkoholismus kann auch selbstverschuldet sein
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Quelle:
WSI-Informationsdienst Arbeit, 1988, Heft 2, Seite 4, Düsseldorf: Eigenverlag
Jahr:
1988
Abstract:
Der Artikel befasst sich mit den Auswirkungen eines vom Bundesarbeitsgericht gefällten Urteils zur Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers an einen rückfällig gewordenen alkoholkranken Mitarbeiter. Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit im medizinischen Sinne und wird somit entgeltfortzahlungsrechtlich ebenso behandelt.
Hat also der Arbeitnehmer eine Entziehungskur hinter sich, so ist er über die Gefahren und Risiken des Alkohols intensiv aufgeklärt worden. Wenn er trotzdem nicht abstinent bleibt, sondern sich wieder dem Alkohol zuwendet, so ist davon auszugehen, dass der Betreffende gröblich gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt und damit schuldhaft handelt.
Das Gericht sieht in einem solchen Falle nach dem Grundsatz der Billigkeit die Entbindung des Arbeitgebers von der Entgeltfortzahlungspflicht vor, da der Arbeitnehmer die erneute Arbeitsunfähigkeit durch Missachtung der zumutbaren Sorgfalt selbst herbeigeführt hat.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Urteile und Gesetze zu Alkoholabhängigkeit | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Hans-Böckler-Stiftung (HBS)
Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des DGB
Homepage: https://www.boeckler.de/index.htm
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Referenznummer:
R/ZA2088
Informationsstand: 15.04.1991