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Bibliographische Angaben zur Publikation
Örtliche Zuständigkeit der Integrationsämter im Leistungsbereich - außerhalb des besonderen Kündigungsschutzes
Sammelwerk / Reihe:
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Quelle:
Köln: Eigenverlag, 2021, Stand: 05. Mai 2021, 3 Seiten: PDF
Jahr:
2021
Link(s):
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Abstract:
Im Bereich der Begleitenden Hilfen bzw. der Verwendung der Ausgleichsabgabe gibt es keine gesetzliche Regelung über die örtliche Zuständigkeit. Dies ist innerhalb der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zu regeln.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Ausschusses Schwerbehindertenrecht richtet sich die örtliche Zuständigkeit der Integrationsämter bei den verschiedenen Leistungsarten nach dem SGB IX i.V. mit der SchwbAV nach den in der nachstehenden Übersicht aufgeführten Anhaltspunkten.
[Aus: Information der Herausgeberin]
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Graue Literatur / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Homepage: https://www.bih.de
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Referenznummer:
R/NV721114
Informationsstand: 14.01.2022