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Bibliographische Angaben zur Publikation
Zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem
Gutachten erstattet der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen Nordrhein-Westfalen in Projektpartnerschaft mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen und dem Sozialverband Deutschland - SoVD
Autor/in:
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
Mannheim, Genf: Eigenverlag, Online-Ressource, 2010, 9 Seiten: PDF
Jahr:
2010
Link(s):
Kurzfassung lesen (PDF | 45 KB)
Abstract:
Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen.
Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen. Zudem müssen Bund und Länder zügig inklusive Bildung verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen. Dies sind zwei wesentliche Ergebnisse des Rechtsgutachtens, das der führende deutsche Völkerrechtler Professor Dr. Eibe Riedel heute in Berlin bei einer Pressekonferenz vorgestellt hat.
Dass die Kinder mit Behinderung immer noch vor verschlossenen Schultüren stehen, war für den Elternverband 'Gemeinsam Leben, Gemeinsam lernen' der Grund, gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) die Rechtslage eingehend durch einen international renommierten Völkerrechtler untersuchen zu lassen.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Graue Literatur / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
k. A.
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Referenznummer:
R/NV5060
Informationsstand: 08.02.2010