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Bibliographische Angaben zur Publikation
Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL
Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
Sammelwerk / Reihe:
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Quelle:
Berlin: Eigenverlag, 2021, in Kraft getreten am: 1. Januar 2021, 99 Seiten: PDF
Jahr:
2021
Link(s):
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Weiterführende Informationen beim G-BA ansehen (HTML)
Abstract:
Fassung vom:
20.01.2011 / 19.05.2011 BAnz. Nr. 96 (S. 2247)
vom 30.06.2011
vom 30.06.2011
Letzte Änderung:
15.10.2020 / 03.12.2020 BAnz AT 17.12.2020 B7
In Kraft getreten am:
01.01.2021
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie durch Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements, insbesondere die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit den Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringern. Bestandteil der Richtlinie ist ein Verzeichnis verordnungsfähigen Maßnahmen (Heilmittelkatalog) und eine Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf. Zudem sind in der Richtlinie vom G-BA geprüfte, nicht verordnungsfähige Heilmittel aufgeführt.
Aufgrund der Corona-Pandemie gelten auch für Heilmittelverordnungen Sonderregelungen, die sich in der Richtlinie niederschlagen.
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie durch Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements, insbesondere die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit den Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringern. Bestandteil der Richtlinie ist ein Verzeichnis verordnungsfähigen Maßnahmen (Heilmittelkatalog) und eine Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf. Zudem sind in der Richtlinie vom G-BA geprüfte, nicht verordnungsfähige Heilmittel aufgeführt.
Aufgrund der Corona-Pandemie gelten auch für Heilmittelverordnungen Sonderregelungen, die sich in der Richtlinie niederschlagen.
Anlagen:
Anlage 1: Nichtverordnungsfähige Heilmittel
Anlage 2: Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V
[Aus: Information des Herausgebers]
Anlage 2: Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V
[Aus: Information des Herausgebers]
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Arzt /
- Corona /
- Deutschland /
- Diagnosekatalog /
- Ergotherapie /
- Ernährung /
- Gemeinsamer Bundesausschuss /
- Gesundheit /
- Handlungsempfehlungen /
- Heilmittel /
- Heilmittelkatalog /
- Heilmittelrichtlinie /
- Heilmittelverordnung /
- ICD-10 /
- ICF /
- Katalog /
- Katalog/Verzeichnis /
- Leitlinie /
- Logopädie /
- Maßnahme /
- Medizin /
- Physiotherapie /
- Praxishilfe /
- Recht /
- Richtlinie /
- Therapie
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Graue Literatur / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Homepage: https://www.g-ba.de/richtlinien/
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/NV4988x02
Informationsstand: 23.02.2021