in Literatur blättern


- Detailansicht

Bibliographische Angaben zur Publikation
Die verfahrensrechtliche Stellung Behinderter mit rechtlicher Betreuung
Vortrag auf dem Einundzwanzigsten Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquium vom 5. bis 7. März 2012 in Hamburg
Sammelwerk / Reihe:
Flexible Antworten auf neue Herausforderungen
Autor/in:
Beetz, Claudia; Kohte, Wolfhard
Herausgeber/in:
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Quelle:
Berlin: Eigenverlag, 2012, Seite 318-319
Jahr:
2012
Abstract:
Im deutschen Recht führt die Einrichtung einer Betreuung nicht zu einer Veränderung der Geschäftsfähigkeit der Betroffenen. Diese bestimmt sich nach den §§ 104, 105 BGB. Mit den Betreuern werden den Betroffenen gesetzliche Stellvertreter zur Seite gestellt, die mit Wirkung für und gegen die Betreuten rechtlich relevante Erklärungen abgeben können (§ 1902 BGB). Die Betreuung ändert ebenfalls nichts daran, dass die Mehrzahl der Betreuten verfahrens- und prozessfähig sind und auch selber Erklärungen abgeben können - § 11 SGB X.
Dadurch kann es zu widersprechenden Erklärungen von Behinderten und Betreuern kommen. Für diesen Fall verweist § 11 III SGB X auf § 53 ZPO, wonach der geschäftsfähige Betreute einer verfahrens- und prozessunfähigen Person gleichsteht, wenn der Betreuer in das Verfahren eintritt. Diese Verfahrensvorschrift war bereits bisher wegen der massiven Eingriffe in die Rechte der Betroffenen nicht unumstritten (Lindacher, 2008). Durch die Geltung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird sie zu einem Rechtsproblem.
Artikel 12 II UN-BRK sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen, eine Behinderung darf nicht zu einem Ausschluss der rechtlichen Handlungsfähigkeit führen. Dieser Grundsatz wird durch Artikel 12 III UN-BRK ergänzt, wonach Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit Unterstützung zu gewähren ist. Körperschaften des öffentlichen Rechts, also auch Rehabilitationsträger, sind gehalten, die UN-BRK zur Anwendung zu bringen. Dieser Beitrag soll der Frage nachgehen, welche Auswirkungen Artikel 12 UN-BRK im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren hat.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Sammelwerksbeitrag / Forschungsergebnis
Bezugsmöglichkeit:
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Forschungsportal der Deutschen Rentenversicherung
Homepage: http://forschung.deutsche-rentenversicherung.de/ForschPortal...
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/NV348267
Informationsstand: 19.03.2012