in Literatur blättern


- Detailansicht

Bibliographische Angaben zur Publikation
Beitrag B8-2013: Der EuGH zum Verhältnis von Krankheit und Behinderung
Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 11. April 2013, C-335/11 und C-337/11 (Rs. Ring und Skouboe Werge)
Sammelwerk / Reihe:
Forum B - Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht, betriebliches Eingliederungsmanagement
Autor/in:
Groskreutz, Henning; Welti, Felix
Herausgeber/in:
Gagel, Alexander; Schian, Hans-Martin; Welti, Felix [u. a.]
Quelle:
Heidelberg: Eigenverlag, 2013, 7 Seiten: PDF
Jahr:
2013
Link(s):
Ganzen Text lesen (PDF | 193 KB)
Abstract:
Allgemeine Einführung zu Forum B:
Das Forum B - Schwerbehinderten- und Arbeitsrecht, betriebliches Eingliederungsmanagement - beschäftigt sich mit der Schnittstelle zwischen Sozial- und Arbeitsrecht und greift zum Beispiel Fragen zum Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung nach § 81 SGB IX und zur Vermeidung von Diskriminierung auf.
Schwerpunkt ist zudem das betriebliche Eingliederungsmanagement in Unternehmen gemäß § 84 Absatz 2 SGB IX im Sinne eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Diskussionsgegenstand:
Die Autoren besprechen diese Entscheidung und erläutern, welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. So sei der Arbeitgeber verpflichtet, auch für nicht schwerbehinderte Beschäftigte angemessene Vorkehrungen zur Teilhabe zu treffen. Ferner müsse bei einer Kündigung, die wegen häufiger krankheitsbedingter Fehltage ausgesprochen wird, geprüft werden, ob ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorliegt. Die Entscheidung des EuGH habe zudem weitreichende Auswirkungen auf die Gültigkeit und Anwendung von arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Graue Literatur / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
Homepage: https://www.reha-recht.de
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
DVfRB1308
Informationsstand: 27.12.2013