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Angaben zum Urteil
Arbeitnehmerüberlassung - Berechnung der Ausgleichsabgabe - Anrechnung von ins Ausland entliehene Arbeitnehmer
Gericht:
SG Duisburg 12. Kammer
Aktenzeichen:
S 12 AL 92/08
Urteil vom:
16.04.2009
Grundlage:
GG Art. 3 Abs. 1 / SGB IX § 71 / SGB IX § 80 Abs. 3
Nichtamtliche Leitsätze:
1. Die Verpflichtung zur Zahlung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe trifft bei der Arbeitnehmerüberlassung den Verleiher als Vertragsarbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verleiher mit Betriebssitz im Inland die Arbeitnehmer ins Ausland verleiht. Hieran ändert nichts, dass der im Ausland ansässige Entleiher nicht zur Beachtung der Vorschriften des SGB IX verpflichtet ist.
2. Die Regelungen des Schwerbehindertenrechts beschränken sich auf die in Deutschland ansässigen Unternehmen.
3. Die Entscheidung, in Deutschland keine Schwerbehinderten zu beschäftigen und Arbeitskräfte in die Niederlande zu verleihen, ist eine unternehmerische Entscheidung mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten. Die sich aus der Anwendung deutschen Rechts ergebenden Folgen hat der Verleiher in seiner Kalkulation zu berücksichtigen.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
2. Die Regelungen des Schwerbehindertenrechts beschränken sich auf die in Deutschland ansässigen Unternehmen.
3. Die Entscheidung, in Deutschland keine Schwerbehinderten zu beschäftigen und Arbeitskräfte in die Niederlande zu verleihen, ist eine unternehmerische Entscheidung mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten. Die sich aus der Anwendung deutschen Rechts ergebenden Folgen hat der Verleiher in seiner Kalkulation zu berücksichtigen.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Fortsetzung/Langtext
Quelle:
Hinweis:
Fachbeiträge zum Thema finden Sie im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) unter:
http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/b/2011/B4-...
http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/b/2011/B5-...
Referenznummer:
R/R4454
Weitere Informationen
Themen:
- Anrechnung / Berechnung / Anzeigepflicht /
- Beschäftigungspflicht / Ausgleichsabgabe
Schlagworte:
- Anrechnungsfähigkeit /
- Arbeitgeber /
- Ausgleichsabgabe /
- Ausland /
- Berechnung /
- Beschäftigungspflicht /
- Beschäftigungsquote /
- Leiharbeit /
- Leiharbeitnehmer /
- Sozialgerichtsbarkeit /
- Urteil
Informationsstand: 28.01.2010