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Angaben zum Urteil
Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw. Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung einer Leistungsminderung
Gericht:
BSG
Aktenzeichen:
B 13 RJ 31/05 R
Urteil vom:
29.03.2006
Leitsätze:
Die Behebung einer rentenberechtigenden Leistungsminderung ist nicht unwahrscheinlich mit der Folge, dass ausnahmsweise Rente wegen Erwerbsminderung als Dauerrente zu gewähren wäre, solange die therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft sind. Hierzu zählen alle anerkannten Behandlungsmethoden, auch geläufige Operationen, die zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit führen können, soweit nicht aus dem Gesundheitszustand des Versicherten abzuleitende spezifische Kontraindikationen entgegenstehen.
Fortsetzung/Langtext
Quelle:
Hinweis:
Fachbeiträge zum Thema finden Sie im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) unter:
http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/c/C_2006-2...
Referenznummer:
R/R2508
Weitere Informationen
Themen:
- Erwerbsminderungsrente /
- Rente / Ruhestand
Schlagworte:
- befristete Rente /
- Behandlungsmöglichkeit /
- BSG /
- Chirurgie /
- Duldungspflicht /
- Erwerbsminderungsrente /
- Gelenkerkrankung /
- Kniegelenkschädigung /
- krankheitsbedingte Leistungsminderung /
- Leistungsfähigkeit /
- Leistungsminderung /
- Mitwirkungspflicht /
- Sozialgerichtsbarkeit /
- unbefristete Rente /
- Urteil
Informationsstand: 04.09.2006