Eine behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung soll vorhandene Fähigkeiten unterstützen und behinderungsbedingte Einschränkungen ausgleichen. Sie beugt gesundheitlichen Schäden und Leistungseinbußen des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin vor und der Betrieb behält eine produktive Fachkraft.
Rechtsanspruch:
Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung. Diese verpflichtet den Betrieb auch, die Arbeitsplätze der betreffenden Beschäftigten behinderungsgerecht zu gestalten und mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen auszustatten.
Zumutbarkeit:
Die Verpflichtung gilt, soweit dies für den Betrieb finanziell, technisch und organisatorisch zumutbar ist. Ist der Aufwand höher, können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen durch finanzielle Leistungen der Rehabilitationsträger und Integrationsämter / Inklusionsämter unterstützt werden.