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Bibliographische Angaben zur Publikation
Die Nutzung der ICF in der sozialmedizinischen Begutachtung bei der Bedarfsfeststellung für (Teilhabe-)Leistungen
Autor/in:
Grotkamp, Sabine; Seger, Wolfgang
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
Recht und Praxis in der Rehabilitation, 2015, 2. Jahrgang (Heft 1), Seite 22-27, Frankfurt am Main: Referenz, ISSN: 2198-3127
Jahr:
2015
Abstract:
Das bio-psycho-soziale Modell der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Grundlage der im Sozialgesetzbuch geregelten Gesundheitsversorgung. Dieses Modell wird grundsätzlich bei der Sachaufklärung zur Feststellung des Teilhabedarfs zugrunde gelegt. Es erweitert das bio-medizinische Krankheitsmodell um eine partizipations- und kontextsensitive Betrachtung. Die Internationale Klassifikation der Funktionseinschränkung, Behinderung und Gesundheit (ICF) eignet sich sehr gut für eine Beschreibung und Dokumentation der Ausgangsfeststellungen von Teilhabebedarfen.
Aus dem Inhalt:
1. Die ICF klassifiziert krankheits-/behinderungsbedingte Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit, nicht den Menschen
2. Die Begutachtung auf der Grundlage des bio-psycho-sozialen Modells der WHO fördert eine sach- und fachgerechte Bedarfsfeststellung und passgenaue Allokation sozialer Leistungen
3. Die Nutzung der ICF hat bei der Bedarfsfeststellung für (Teilhabe-)Leistungen nach Aktenlage Grenzen
4. Die Nutzung der ICF schafft Transparenz für Betroffene und Auftraggeber eines Gutachtens
5. Die Hoheit über die Informationsweitergabe zu relevanten Kontextfaktoren hat ausschließlich die betroffene Person selbst
6. Datenschutz erschwert im Alltag die zeitnahe und zielgerichtete Einleitung, Durch- und Weiterführung von (sozial-) medizinischen Interventionen/Maßnahmen
7. Die Nutzung der ICF sollte 14 Jahre nach Verabschiedung durch die Vollversammlung der WHO verbindlich vorgeschrieben werden
2. Die Begutachtung auf der Grundlage des bio-psycho-sozialen Modells der WHO fördert eine sach- und fachgerechte Bedarfsfeststellung und passgenaue Allokation sozialer Leistungen
3. Die Nutzung der ICF hat bei der Bedarfsfeststellung für (Teilhabe-)Leistungen nach Aktenlage Grenzen
4. Die Nutzung der ICF schafft Transparenz für Betroffene und Auftraggeber eines Gutachtens
5. Die Hoheit über die Informationsweitergabe zu relevanten Kontextfaktoren hat ausschließlich die betroffene Person selbst
6. Datenschutz erschwert im Alltag die zeitnahe und zielgerichtete Einleitung, Durch- und Weiterführung von (sozial-) medizinischen Interventionen/Maßnahmen
7. Die Nutzung der ICF sollte 14 Jahre nach Verabschiedung durch die Vollversammlung der WHO verbindlich vorgeschrieben werden
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Bedarfsermittlung /
- Bedarfsermittlung LTA /
- Begutachtung /
- Berufliche Teilhabe /
- Bio-psycho-soziales Modell /
- Funktionsfähigkeit /
- Gesundheit /
- ICF /
- ICF-Begutachtung /
- ICF-Deutsch /
- ICF-Kontextfaktoren /
- ICF-Leistungen zur Teilhabe /
- ICF-Rehabilitation u Teilhabe /
- Klassifikation /
- Mensch mit Behinderung /
- Rehabilitation /
- Rehabilitationsbedarf /
- Sozialmedizin /
- Sozialmedizinische Beurteilung /
- Umsetzung
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
RP Reha - Recht und Praxis der Rehabilitation
Homepage: https://uvhw.de/rp-reha.html
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/ZS0184/0013
Informationsstand: 15.06.2015