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Bibliographische Angaben zur Publikation
Berufsfördernde Rehabilitationsmaßnahmen
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
tag, 1984, Heft 2, Seite 14-15, Bad Homburg v. d. H.: WDV Wirtschaftsdienst
Jahr:
1984
Abstract:
Berufsförderungsmaßnahmen dienen der wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit eines Behinderten. Der Artikel gibt den Ablauf einer Reha-Maßnahme wieder:
Berufsförderungsmaßnahmen können durch die Bundesknappschaft eingeleitet werden - zum einem durch den Versicherten oder von Amts wegen. Die Rentenversicherungsträger haben eine feste Zuständigkeitsabgrenzung. Zum berechtigten Personenkreis einer Maßnahme müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden (mindestens 180 Monate Rentenversicherung).
Im Verfahren müssen Eignung, Neigung, bisherige berufliche Tätigkeit sowie die Lage auf dem Arbeitsmarkt in Vorgesprächen mit dem Arbeitsamt und dem Träger geklärt werden. Außer einer Umschulung sind noch andere Leistungen möglich wie Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, Umzugskosten, technische Arbeitshilfen und Kraftfahrzeughilfe. Eine Möglichkeit zur Findung der geeigneten Maßnahmen stellt die Berufsfindung und Arbeitserprobung in einem Berufsförderungswerk.
In der Regel dauert die berufliche Umschulung oder Fortbildung 2 Jahre, längere Dauer ist jedoch auch möglich.
Bei den berufsfördernden Maßnahmen der Rentenversicherung werden von der Bundesknappschaft alle Kosten übernommen.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Anpassung /
- Arbeitserprobung /
- Ausbildung /
- Berufliche Teilhabe /
- Berufsausbildung /
- Berufsfindung /
- Berufsförderung /
- Berufstätigkeit /
- Berufsvorbereitung /
- Eignungsabklärung /
- Finanzielle Hilfe /
- Grundausbildungslehrgang /
- Knappschaft /
- Kosten /
- Kostenübernahme /
- Kraftfahrzeughilfe /
- Leistung /
- Maßnahme /
- Qualifizierung /
- Rehabilitation /
- Rehabilitationsleistung /
- Rehabilitationsmaßnahme /
- Rentenversicherung /
- Umschulung /
- Umzugskosten /
- Verfahren /
- Volle Erwerbsminderung /
- Voraussetzung /
- Zuständigkeit
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
wdv Gesellschaft für Medien und Kommunikation mbH & Co. OHG
Homepage: https://www.wdv.de/
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/ZA0039
Informationsstand: 10.09.1990