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Bibliographische Angaben zur Publikation
Beitrag A2-2005: Anspruch auf Versorgung mit dem fortschrittlichsten Hilfsmittel
Sammelwerk / Reihe:
Autor/in:
Gagel, Alexander; Schian, Hans-Martin; Schian, Marcus
Herausgeber/in:
Quelle:
Köln: Eigenverlag, 2005, 5 Seiten: PDF
Jahr:
2005
Link(s):
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Abstract:
Im Rahmen seiner Institutsarbeit veröffentlicht das IQPR in drei verschiedenen Diskussionsforen Diskussionsbeiträge zu aktuellen Themen des SGB IX und der sozialmedizinischen Begutachtung. Damit soll ein weiterer Diskussionsprozess in Gang gesetzt werden, in dem auch Sie herzlich eingeladen sind, zu einzelnen Informationen Stellung zu nehmen oder einen eigenen Beitrag einzureichen.
Themenkomplexe zum SGB IX sind in das Forum A - Leistungen zur Teilhabe und Prävention - und das Forum B - Schwerbehindertenrecht und Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements - untergliedert. Ziel ist es, die rechtswissenschaftliche Diskussion, Kommunikation und Weiterentwicklung von Rechtsfragen aus dem SGB IX zu fördern sowie eine Behandlung in der Kommentarliteratur anzuregen. Sie richten sich in erster Linie an Kommentatoren des SGB IX, aber auch an alle anderen an Rechtsfragen des SGB IX interessierten Personen.
Das Forum C - Gutachten und Assessment - hat die Erörterung von Fragen der sozialmedizinischen Begutachtung und zu den immer wichtiger werdenden Assessmentverfahren zum Ziel. Thematisch ergeben sich Schnittbereiche mit den Rechtsfragen des SGB IX. Angesprochen werden hier insbesondere Richter und Sozialmediziner und wiederum alle Personen, die ein entsprechendes Interesse am Themengebiet haben.
Anhand von vier Entscheidungen des BSG wird ein wichtiger Aspekt der Hilfsmittelversorgung beleuchtet. Es dreht sich um die Frage, wann ein Anspruch auf Versorgung mit dem technisch fortschrittlichsten Hilfsmittel besteht. Das BSG legt in seinen Urteilen fest, dass Ziel und Maßstab immer das Gleichziehen mit einem gesunden Menschen sein müsse. Unter dieser Prämisse besteht nach dieser Rechtsprechung immer dann ein Anspruch auf eine möglichst fortschrittliche Versorgung, wenn diese gegenüber der herkömmlichen konkrete erhebliche Gebrauchsvorteile für den Leistungsberechtigten in seinem konkreten Lebenszuschnitt aufweist. Dabei müssen sich die Vorteile nicht unbedingt in einem vom Gesetz besonders hervorgehobenen Lebensbereich wie beispielsweise der Kindererziehung auswirken, sondern sind schon dann erheblich, wenn sie sich im normalen Alltag des jeweiligen Leistungsberechtigten niederschlagen.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Urteil mit Aktenzeichen B 3 KR 20/04 R | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Graue Literatur / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Seit 2010 ist die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) Träger des Diskussionsforums:
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
Homepage: https://www.reha-recht.de
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Referenznummer:
IQPRA0502
Informationsstand: 28.06.2006