So genannte Außenarbeitsplätze können den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern.
Außenarbeitsplätze werden auch häufig als "ausgelagerte Arbeitsplätze" oder "betriebsintegrierte Arbeitsplätze" bezeichnet.
Ein Außenarbeitsplatz ist ein ausgelagerter WfbM-Arbeitsplatz, auf dem sich der Mensch mit Behinderung
langfristig erproben kann: Er arbeitet in einem Betrieb des ersten Arbeitsmarktes, ist aber weiterhin bei der WfbM beschäftigt und kann jederzeit in diese zurückwechseln. Viele Werkstätten verfügen mittlerweile über einen Fachdienst für Arbeitsvermittlung und Integrationsbegleitung, der die arbeitsbegleitende Betreuung im Betrieb übernimmt. Gibt es einen solchen Fachdienst nicht, erfolgt die Betreuung im Betrieb häufig durch den Sozialen Dienst der WfbM. Das Arbeiten in einem solchen Unternehmen vermittelt berufliche Realität und stärkt das Gefühl der Zugehörigkeit zur Gesellschaft.
Die Außenarbeitsplätze können sowohl dauerhaft als auch befristet angelegt sein. Man unterscheidet zwischen ausgelagerten Einzel- und ausgelagerten Gruppenarbeitsplätzen. Die Übergangsquote von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fällt bei den ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen höher aus. Die meisten Übergänge gelingen aber durch Praktika.
Heute gibt es in ganz unterschiedlichen Berufszweigen ausgelagerte Arbeitsplätze. Hier kann man sich einige erfolgreiche Beispiele anschauen. Sie stammen aus der Zeitschrift "Klarer Kurs - Magazin für die berufliche Teilhabe"
Hier geht es zu den Praxisbeispielen aus der Zeitschrift Klarer Kurs.