Das betriebliche Eingliederungsmanagement (
BEM) ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Mitarbeiter werden wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert und krankheitsbedingte Kündigungen vermieden.
Der Praxisleitfaden erläutert die Bedeutung des
BEM und die Pflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat. Betriebsräte erfahren, welche Handlungsmöglichkeiten sie innerhalb des
BEM in kleinen und mittleren Betrieben haben. Beispiele aus der betrieblichen Praxis, eine Musterbetriebsvereinbarung, Vorlagen und Mustertexte helfen beim Bearbeiten eigener
BEM-Fälle.
- Aktuelle Rechtsprechung zum
BEM- Änderungen des
SGB IX- Neues Datenschutzrecht und seine Bedeutung für das
BEM-Verfahren
[Aus: Verlagsinformation]