Typische Maßnahmen im BEM
Jede Erkrankung wirft andere Fragen auf, daher können die konkreten Maßnahmen je nach Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Das Ziel aller Unterstützungsmöglichkeiten ist es, Beschäftigten mit längeren Ausfallzeiten eine frühzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen.
Häufig nehmen die Beschäftigten an einer Reha-Maßnahme teil, kehren schrittweise an ihren alten Arbeitsplatz zurück, lassen ihren Arbeitsplatz organisatorisch-technisch anpassen oder bilden sich beruflich fort.
Alle Personen, die im konkreten Fall am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) beteiligt sind, finden im Gespräch miteinander heraus, welche Maßnahmen im konkreten Fall geeignet sind und legen diese gemeinsam fest.
Leitfragen, um die richtigen Maßnahmen zu finden
- Liegen bei der BEM-berechtigten Person Funktionseinschränkungen vor?
- Wie ist die Belastungssituation am Arbeitsplatz?
- Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Arbeitsplatz?
- Wie kann der Arbeitsplatz ausgestattet beziehungsweise umgestaltet werden?
- Gibt es bereits Angebote im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, die genutzt werden können?
- Wo liegen Stärken und Qualifikationen der BEM-berechtigten Person?
- Was sind Ziele und Vorstellungen der BEM-berechtigten Person?
- Wo und wie könnte ggf. ein Arbeitsplatzwechsel, das heißt ein zukünftiger Einsatz der BEM-berechtigten Person erfolgen?
Katalog möglicher BEM-Maßnahmen
Die Stufenweise Wiedereingliederung (auch: Hamburger Modell) wird im Rahmen eines BEM am häufigsten eingesetzt, um Arbeitsunfähigkeitszeiten zu überwinden. Dabei erstellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt gemeinsam mit den erkrankten Beschäftigten einen Stufenplan, damitt diese schrittweise zur Arbeit zurückzukehren. Arbeitszeit und Arbeitsbelastung werden zunächst reduziert – und anschließend über einen festgesetzten Zeitraum allmählich wieder gesteigert.
Allgemeine präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen:
- Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutzmaßnahmen fördern.
- Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Unfallschutz stärken (Arbeitsplatzanalysen, Gefährdungsbeurteilungen & Arbeitsschutzmaßnahmen durchführen).
- Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren möglichst vermeiden, Vorsorgeuntersuchungen & Gesundheitsberatung anbieten.
- Den Beschäftigten die Teilnahme an medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen ermöglichen (ambulant oder stationär).
- Arbeitsmedizinische Beratung, Arbeitsplatz- & Arbeitsablaufanalysen anbieten (um Fehlbeanspruchungen aufzudecken).
- Stellungnahmen der Betriebsärztin/des Betriebsarztes oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit einholen.
Besondere Möglichkeiten bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen:
- Beschäftigte mit Erkrankungen oder Behinderungen können einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
- Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 können die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit beantragen.
- Beschäftigte können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim Rehaträger beantragen oder – wenn eine Schwerbehinderung vorliegt – Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben bein Integrations-/Inklusionsamt beantragen.
- Arbeitgebende können einen Beschäftigungssicherungszuschuss (Minderleistungsausgleich) beim Integrations-/Inklusionsamt beantragen.
- Beschäftigte und/oder Arbeitgebende können den Integrationsfachdienst für die aktive Begleitung, das heißt, für ein Jobcoaching/Betriebliches Arbeitstraining von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz kontaktieren.
Übliche Maßnahmen, die für die oder den einzelnen Beschäftigten in Frage kommen können:
- Trainingsmaßnahmen (z. B. Physiotherapie, Rückenschule)
- Stufenweise Wiedereingliederung
- Arbeitsversuch unter vereinbarten Bedingungen
- Belastungserprobung und/oder Arbeitstherapie
- Ergonomische Verbesserung, barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld
- Technische Umrüstung des Arbeitsplatzes, Ausstattung mit Hilfsmitteln
- Veränderungen der Arbeitsorganisation (Arbeitszeit, Pausenregelungen, Homeoffice)
- Arbeitsassistenz (ggf. vorübergehend)
- Vermittlung zusätzlicher (psychosozialer) Beratungs- und Betreuungsangebote
- Konfliktmanagement, Mediation
- Umsetzung innerhalb des Unternehmens auf einen anderen Arbeitsplatz
- Unterstützung und Begleitung eines Arbeitsplatzwechsels
- Berufliche Qualifizierung, Fortbildung/Umschulung (innerbetrieblich oder extern)
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