Wie funktioniert BEM? – Flexibel und individuell
Zusammenfassung
Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.
Wie funktioniert BEM?
BEM ist die Abkürzung für Betriebliches Eingliederungs-Management.
Das BEM-Verfahren ist nicht genau vorgeschrieben.
Es gibt viele Möglichkeiten, ein BEM-Verfahren durchzuführen.
Die BEM-Teilnehmer passen das BEM-Verfahren für jeden Fall an.
Kleine und sehr kleine Unternehmen können beim BEM-Verfahren
genauso vorgehen wie mittlere und große Unternehmen.
Unterschiede gibt es nur bei der Anzahl von den BEM-Teilnehmern.
In dem Artikel erhalten Sie auch Tipps zum BEM-Ablauf:
- BEM-Verfahren vorbereiten
- BEM-Verfahren einleiten
- BEM-Verfahren umsetzen
- BEM-Verfahren abschließen und bewerten
Der genaue Ablauf und die Inhalte des BEM sind nicht konkret vorgeschrieben. Es gibt viele Wege, ein BEM zu installieren. Die Beteiligten stimmen den BEM-Prozess passend zu den Bedingungen im eigenen Unternehmen auf den jeweiligen Einzelfall ab.
Was finden Sie auf dieser Seite?
Bestimmte Schritte bei der Ein- und Durchführung eines BEM haben sich jedoch in der Praxis bewährt. Kleinere und Kleinstbetriebe können dabei grundsätzlich auf die gleiche Art und Weise vorgehen wie Groß- und Mittelbetriebe. Ein Unterschied liegt möglicherweise in der Anzahl der Beteiligten und im Umfang der innerbetrieblichen Regelungen.
Fahrplan für die Praxis
Schritt für Schritt durchs BEM
1. BEM-Verfahren vorbereiten
Im Kleinunternehmen:
- BEM bekannt machen – darüber informieren und davon überzeugen (Akzeptanz schaffen bei Führungskräften und Belegschaft).
- Krankheitsbedingte Fehlzeiten systematisch erfassen.
- BEM-Verantwortliche(n) bestimmen (ggf. externe Person).
Im Großunternehmen:
- BEM bekannt machen – darüber informieren und davon überzeugen (Akzeptanz schaffen bei Führungskräften und Belegschaft).
- Krankheitsbedingte Fehlzeiten systematisch erfassen.
- BEM-Verantwortliche bestimmen beziehungsweise BEM-Team einrichten.
- Das Verfahren in einer BEM-Vereinbarung (Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM) – für alle Beschäftigten – regeln.
2. BEM-Verfahren einleiten
- Handlungsbedarf feststellen, BEM-Angebot machen (bei Arbeitsunfähigkeit > 6 Wochen in den letzten 12 Monaten).
- Erstkontakt herstellen (Termin mit der BEM-berechtigten Person für ein Informationsgespräch vereinbaren).
- Erstgespräch führen: Die BEM-berechtigte Person über Ziele, Beteiligte und Ablauf des BEM informieren, Datenschutz garantieren.
- Zustimmung oder Ablehnung zum BEM einholen.
Wichtig:
- Lehnt die BEM-berechtigte Person ein BEM ab, so ist das BEM-Verfahren an dieser Stelle beendet.
- Nimmt die BEM-berechtigte Person das BEM-Angebot an, kann der eigentliche Prozess beginnen.
3. BEM-Maßnahmen umsetzen
Im Kleinunternehmen:
- BEM-Gespräch(e) führen, den individuellen Fall besprechen – daran beteiligt sind mindestens die BEM-berechtigte Person plus ggf. deren Vertrauensperson und die BEM-verantwortliche Person.
- Wenn möglich, unterstützende Angebote von externen Dienstleistenden hinzuziehen und nutzen.
- Individuelle Arbeits(platz)situation analysieren.
- Konkrete Maßnahmen entwickeln und vereinbaren.
- Konkrete Maßnahmen umsetzen.
Im Großunternehmen:
- BEM-Gespräch(e) führen, den individuellen Fall besprechen – daran beteiligt sind mindestens die BEM-berechtigte Person plus ggf. deren Vertrauensperson sowie ggf. weitere Personen des BEM-Teams.
- Strukturen und unterstützende Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) für das BEM nutzen.
- Individuelle Arbeits(platz)situation analysieren.
- Konkrete Maßnahmen entwickeln und vereinbaren.
- Konkrete Maßnahmen umsetzen.
4. BEM abschließen und bewerten
- (Jeden einzelnen) BEM-Prozess dokumentieren.
- Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen bewerten.
- BEM-Verfahren langfristig anpassen, verbessern.
- BEM-Prozess langfristig systematisieren, normieren und standardisieren (Mustervorlagen und -materialien entwickeln).