Urteil
Stufenweise Wiedereingliederung und Fahrtkostenerstattung

Gericht:

BAG 4. Senat


Aktenzeichen:

4 AZR 192/98


Urteil vom:

28.07.1999


Grundlage:

  • BGB § 242 |
  • AFG § 53 |
  • BGB § 611 |
  • BGB § 670 |
  • BGB § 305 |
  • BauRTV § 7 |
  • SGB V § 74 |
  • BGB § 662

Leitsätze:

1. Im Wiedereingliederungsverhältnis eines arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers schuldet der Arbeitgeber weder von Gesetzes wegen noch nach § 7 BRTV-Bau (Juris: BauRTV) Fahrtkostenerstattung für den Weg zwischen Wohnung und Baustelle.

2. Der Anspruch des wiedereinzugliedernden Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Fahrtkostenerstattung setzt eine entsprechende ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung voraus. Je nach den Umständen kann eine solche stillschweigende Vereinbarung mit Rücksicht auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses darin liegen, dass der Arbeitgeber nur erklärt, kein Arbeitsentgelt zu zahlen, und er dem Wiedereinzugliedernden eine bestimmte Baustelle zuweist.

Hinweis:

Einen Fachbeitrag zum Thema finden Sie im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) unter:
https://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/b/B_2005-...

Rechtsweg:

ArbG Köln, Urteil vom 15.04.1997 - 8 Ca 11397/96
LAG Köln, Urteil vom 09.12.1997 - 13 Sa 756/97

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KARE546290566


Informationsstand: 06.03.2000