Nachteilsausgleiche bei Ausbildung
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Ausgleich von Nachteilen bei der Ausbildung

Bei einer Ausbildung in einem Betrieb

gehören Zwischen- und Abschluss-Prüfungen dazu.

Aber manche Auszubildende mit Behinderungen

haben in Prüfungs-Situationen Probleme.

Zum Beispiel:

  • wenn sie eine Seh-Behinderung
  • Oder eine Hör-Behinderung

haben.

Deswegen können Auszubildende mit Behinderungen

für ihre Prüfungen einen Nachteils-Ausgleich beantragen.

 

Nachteils-Ausgleich bedeutet:

Die Prüfung wird durch bestimmte Maßnahmen so verändert,

dass die Behinderung den Prüfungs-Teilnehmer möglichst wenig einschränkt.

Die Nachteils-Ausgleiche stellen keine Begünstigungen dar.

Sie gleichen nur die behinderungs-bedingten Benachteiligungen

in der Prüfungs-Situation aus.

 

Diese Maßnahmen sind zum Beispiel möglich:

  • Einzel-Prüfung statt Gruppen-Prüfung
  • Verlängerung von der Prüfungs-Zeit
  • Pausen
  • Anpassung von den Prüfungs-Räumen
  • eine Hilfs-Person, die die Aufgaben erklärt
  • Oder die Zulassung spezieller Hilfen: zum Beispiel Geräte für größere Schrift-Bilder oder ein Gebärden-Sprach-Dolmetscher

 

Der Antrag auf Nachteils-Ausgleich muss spätestens

bei der Anmeldung zur Prüfung gestellt werden.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können einen finanziellen Ausgleich für die Leistungseinschränkung beantragen (Beschäftigungssicherungszuschuss). Bestimmte Maßnahmen können helfen, Nachteile durch behinderungsbedingte Einschränkungen oder Ausfälle auszugleichen.

Zu den Maßnahmen gehören:

Verlängerung der Ausbildungszeit

In besonderen Fällen kann die zuständige Kammer auf Antrag der oder des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern. Dies ist mitunter der Fall, wenn die behinderungsbedingte Verlängerung zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist (vergleiche § 8 Absatz 2 BBiG / § 27c Absatz 2 HwO).

Regelung zur Prüfungszulassung

Auszubildende mit Behinderungen können zur Abschlussprüfung zugelassen werden, auch wenn

  • sie nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben,
  • kein schriftlicher Ausbildungsnachweis verfasst oder
  • das Berufsausbildungsverhältnis nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse beziehungsweise in die Lehrlingsrolle eingetragen wurde (vergleiche § 65 Absatz 2 BBiG und § 42q Absatz 2 HwO).

Prüfungsmodifikation

Bestimmte Prüfungsmodifikationen versuchen, gleichwertige Bedingungen bei der Prüfung zu schaffen, ohne dabei die Prüfungsanforderungen qualitativ zu verändern.

Folgende Prüfungsmodifikationen sind möglich:

  • besondere Organisation der Prüfung, zum Beispiel das Schaffen einer vertrauten Umgebung am Ausbildungsplatz oder die Ausrichtung einer Einzel- statt einer Gruppenprüfung,
  • besondere Gestaltung der Prüfung, zum Beispiel Zeitverlängerung, Abwandlung der Prüfungsaufgaben oder zusätzliche Erläuterung der Aufgaben,
  • Zulassung spezieller Hilfsmittel, zum Beispiel größere Schriftbilder, technische Hilfsmittel oder Gebärdensprachdolmetscher.

Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen

Erste Ansprechstelle ist die zuständige Kammer. Dort ist das Antragsformular abrufbar. Darüber hinaus werden folgende Dokumente benötigt:

  • Ein Nachweis über die Behinderung, zum Beispiel Kopie des Schwerbehindertenausweises oder ärztliches Attest über die Einschränkung,
  • eine oder mehrere Stellungnahmen des Ausbildungsbetriebs oder Bildungsträgers sowie der Berufsschule,
  • eine ärztliche Bescheinigung und ein psychologisches Gutachten mit behinderungsbedingten Einschränkungen und Möglichkeiten zur Kompensation mit Bezug auf die Prüfung.

Die Stellungnahmen erfüllen den Zweck, die ärztliche Bescheinigung zu ergänzen. Es ist zu empfehlen, den Antrag frühzeitig bei der zuständigen Kammer zu stellen.

Schon gewusst? Der Nachteilsausgleich kann neben Ausbildungsprüfungen auch für Fortbildungsprüfungen beantragt werden.

Nach Einreichen der Unterlagen werden diese von der Kammer geprüft und eine Genehmigung, Veränderung oder Ablehnung rückgemeldet. Sofern eine Genehmigung erteilt wurde, ist es wichtig, diese zur Prüfung mitzubringen.

Tipp für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe und Azubis stehen verschiedene Fördermittel zur Verfügung, die unter anderem helfen sollen, Nachteile auszugleichen und somit eine erfolgreiche Ausbildung zu ermöglichen.

Weitere Infos bei externen Institutionen