Arbeitsgestaltung und Nachteilsausgleich

Behinderungsbedingt können körperliche, geistige oder seelische Fähigkeiten eines Menschen eingeschränkt sein, die das Ausführen bestimmter Aktivitäten erschweren oder sogar verhindern. Einschränkungen können teilweise durch technische, organisatorische, personelle und/oder qualifizierende Maßnahmen kompensiert werden.