Selbstständigkeit
Zusammenfassung

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Selbst-Ständigkeit

Menschen mit Schwer-Behinderung können sich auch selbst-ständig machen.

Das bedeutet:

Menschen mit Schwer-Behinderung können:

  • Ein eigenes Unternehmen gründen
  • Oder sich an einem bestehenden Unternehmen beteiligen

Das Ziel ist:

Die Menschen mit Schwer-Behinderung sollen

gut von ihrer Arbeit leben können.

Sie verdienen ihr eigenes Geld

Und können selbst bestimmen:

  • Wie sie arbeiten
  • Und was für eine Arbeit sie machen

In Deutschland machen sich Menschen mit Behinderungen

seltener selbst-ständig als Menschen ohne Behinderungen.

Der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit ist eine Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Schwerbehinderung und kann durch die Gründung eines eigenen Unternehmens oder durch eine Beteiligung an einem bereits bestehenden Unternehmen erfolgen.

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In Deutschland machen sich Menschen mit Behinderungen seltener selbstständig als Menschen ohne Behinderungen. Beispielsweise waren nach dem Mikrozensus 2021 des Statistischen Bundesamtes etwa 180.000 Erwerbstätige mit Behinderungen selbstständig. Das waren knapp sechs Prozent aller Erwerbstätigen mit Behinderungen. Bei den Erwerbstätigen ohne Behinderungen waren aber mehr als neun Prozent (9,4 %) selbstständig.

Allerdings ist die Existenzgründung wegen der guten Arbeitsmarktlage seit Jahren rückläufig, auch bei den Menschen ohne Behinderungen.

Interview: Gründen mit Behinderung

Interview mit der Gründerin Nina Schweppe zu ihrem Weg in die Selbstständigkeit und welche Tipps sie für Menschen mit Schwerbehinderung hat, die auch ein eigenes Unternehmen gründen wollen.

Interview Dezember 2024

Video: Interview: Gründen mit Behinderung

Wer bietet eine Gründungsberatung an?

Grundsätzlich bieten sowohl Industrie- und Handelskammern als auch Handwerkskammern Gründungsberatungen an. Diese sind aber meist nicht speziell auf den Bedarf von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten.

In den vergangenen Jahren sind zwar viele Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen weggefallen, aber die Integrations- und Inklusionsämter informieren zur Existenzgründung.

Meistens gibt es auch weitere Unterstützung, wie Arbeitsassistenz oder Leistungen für eine Fortbildung, wenn erfolgreich geprüft wurde, dass

  • die Person die Bedingungen für eine selbstständige Arbeit erfüllt,
  • die Person durch ihre Selbstständigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen kann,
  • die Person mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitet
  • die Person noch nicht das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat
  • die Selbstständigkeit Aussicht auf Erfolg hat.

Was sind Voraussetzungen für eine Selbstständigkeit?

Menschen mit Behinderungen, die sich mit einer guten Geschäftsidee selbstständig machen wollen, treffen manchmal auf Vorbehalte. Es heißt, sie seien nicht leistungsfähig oder sie seien den Belastungen einer Unternehmensgründung und des Führens eines Unternehmens nicht gewachsen. Positive Beispiele haben jedoch oft genug schon das Gegenteil bewiesen.

Dennoch ist es wichtig, die Voraussetzungen im Vorfeld abzuklären:

  • persönliche Voraussetzungen (Gesundheitszustand, psychische und körperliche Belastbarkeit, Leistungsfähigkeit und andere),
  • fachliche Voraussetzungen (Studium, Berufsausbildung, Fachkenntnisse, Berufserfahrungen u. a.),
  • arbeitswissenschaftliche Kenntnisse (barrierefreier Arbeitsplatz, ergonomische Arbeitsgestaltun u. a.)
  • verwaltungsrechtliche Voraussetzungen (Antrag Gewerbeschein, Eintrag in Handwerksrolle, Anmeldung beim Finanzamt, Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte u. a.),
  • betriebswirtschaftliche Voraussetzungen (tragfähiger Businessplan sowie kaufmännische und arbeitsrechtliche Kenntnisse u. a.).

Finanzielle Förderung

Finanzielle Förderung der Gründung und des Erhalts einer selbstständigen beruflichen Existenz erhalten die Gründerinnen beziehungsweise Gründer als Darlehen oder in Form von Zinszuschüssen. 

Wofür?

  • Gründung (Gründungszuschuss)
  • Einstieg (Einstiegsgeld)
  • Coaching
  • Assistenz
  • Freie Förderung

Wann?

  • wenn Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit vorliegen
  • wenn eine fachkundige Stelle das Existenzgründungsvorhaben begutachtet und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigt hat
  • wenn der Lebensunterhalt durch die Tätigkeit sichergestellt ist
  • wenn die Tätigkeit unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist
  • wenn Arbeitslosigkeit und Bezug von Entgeltersatzleistungen beendet bzw. die Hilfebedürftigkeit überwunden wird

Wer ist zuständig?

  • Integrationsamt (§ 185 Abs. 3 Nr. 1c SGB IX i.V.m. § 21 SchwbAV)
  • Agentur für Arbeit (§§ 93 ff. SGB III)
  • Jobcenter (§§ 16b, c und f SGB II)

Gesetzliche Grundlage

Menschen mit Schwerbehinderung haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern. Dies schließt auch eine selbstständige Tätigkeit mit ein. Das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) fördert die „Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben“. Es gleicht Nachteile im Arbeitsleben aus, die aufgrund einer Behinderung bestehen. Gesetzliche Regelungen zur Förderung von Selbstständigen gibt es in Paragraf 185 Absatz 3 SGB IX und in den Paragrafen 18 und 21 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). Allerdings: Bei den meisten Leistungen besteht kein rechtlicher Anspruch. Es sind Ermessensleistungen.

§ 185 Abs. 3 SGB IX: „Das Integrationsamt kann im Rahmen seiner Zuständigkeit für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln auch Geldleistungen erbringen, insbesondere

  1. an schwerbehinderte Menschen [...]
  2. c) zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz, [...]“

REHADAT-Praxisbeispiel: Weg in die Selbstständigkeit für einen arbeitslosen Bäckermeister

Den Gründungszuschuss und das zinslose Darlehen erhielt der Bäckermeister von der Arbeitsagentur. Das Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt förderte die Verladerampe bzw. Ladebordwand für den Transporter. Der Weg in die Selbstständigkeit wurde beratend durch ein Existenzgründerzentrum und den Fachberater einer Handwerkskammer zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung begleitet.