Inklusionsbetriebe

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Inklusions-Betriebe

Manche Betriebe auf dem allgemeinen Arbeits-Markt

stellen besonders viele Menschen mit Behinderungen ein.

Diese Unternehmen haben einen besonderen Namen.

Sie heißen Inklusions-Betriebe.

Andere Wörter für Inklusions-Betriebe sind

  • Inklusions-Firmen
  • Oder Inklusions-Unternehmen

In einem Inklusions-Betrieb arbeiten Menschen mit Behinderungen

und Menschen ohne Behinderungen zusammen.

Inklusions-Betriebe beschäftigen zwischen 30 und 50 Prozent

Menschen mit Schwer-Behinderung.

Zum Beispiel:

Ein Inklusions-Betrieb hat 100 Mitarbeiter.

Von den 100 Mitarbeiter haben 30 Personen eine Schwer-Behinderung.

Dann haben 30 Prozent von den Mitarbeitern eine Schwer-Behinderung.

 

Ein anderer Inklusions-Betrieb hat auch 100 Mitarbeiter.

Von den 100 Mitarbeiter haben 50 Personen eine Schwer-Behinderung.

Dann haben 50 Prozent von den Mitarbeitern eine Schwer-Behinderung.

 

Junge Menschen mit Behinderungen können in einem Inklusions-Betrieb

auch eine Ausbildung machen.

Manche Menschen mit Behinderungen brauchen Hilfe bei der Arbeit.

In einem Inklusions-Betrieb werden Sie unterstützt:

Zum Beispiel:

  • Sie können eine Betreuungs-Person am Arbeits-Platz bekommen.
  • Oder Sie können eine Weiter-Bildung machen.

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Allgemeiner Arbeits-Markt

Der allgemeine Arbeits-Markt ist da,

wo auch Menschen ohne Behinderungen arbeiten.

Man arbeitet auf dem allgemeinen Arbeits-Markt

wenn man

  • In einem großen oder kleinen Betrieb arbeitet
  • Bei einer Stadt oder Gemeinde arbeitet
  • Oder bei einem anderen Arbeit-Geber arbeitet
  • Und man dafür einen Lohn bekommt

Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit besonderem sozialen Auftrag. Sie bieten Qualifizierungsmöglichkeiten und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für Menschen mit Behinderungen, deren berufliche Teilhabe besonders erschwert ist.

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Vielfältig inklusiv

Inklusionsbetriebe können rechtlich selbstständige Unternehmen sein oder rechtlich unselbstständige unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen. Inklusionsbetriebe und Inklusionsabteilungen bieten Arbeitsplätze in den verschiedensten Branchen an. Dabei erhalten die Beschäftigten bei Bedarf Unterstützung, beispielsweise durch arbeitsbegleitende Betreuung oder Qualifizierungsmaßnahmen.

Neben regulären Arbeitsplätzen gibt es in manchen Inklusionsbetrieben die Möglichkeit der stundenweisen Beschäftigung im Modell des „Zuverdienstes“.

Ausbildung & Praktika

Inklusionsbetriebe bilden zunehmend auch aus. Prinzipiell gibt es neben einer betrieblichen Ausbildung und einer theoriereduzierten Fachpraktikerausbildung die Möglichkeit, eine außerbetriebliche kooperative Ausbildung bei einem Bildungsträger zu machen. Hierbei wird ein Vertrag zwischen der oder dem Azubi und dem Bildungsträger geschlossen. Die praktische Ausbildung findet im Inklusionsbetrieb statt, der theoretische Teil in der Berufsschule. Der Bildungsträger unterstützt die Auszubildenden beispielsweise durch Nachhilfe und Stützunterricht. Er hilft aber auch, wenn es Probleme im Betrieb gibt oder Unterstützung im Alltag gebraucht wird.

Die meisten Inklusionsunternehmen bieten die Möglichkeit an, ein Praktikum im Rahmen der Berufsorientierung zu absolvieren.

Personenkreis und Zielgruppen

Inklusionsbetriebe richten sich an schwerbehinderte Menschen, deren berufliche Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt. Vermittlungshemmende Faktoren können schwere geistige, seelische, Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderungen sein, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirken.

Zu den Zielgruppen zählen auch schwerbehinderte Menschen, die nach dem  Besuch einer WfbM oder einer psychiatrischen Einrichtung für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden sollen.

Erweitert wurde der Personenkreis auf psychisch kranke Menschen, die eine Behinderung haben oder von Behinderung bedroht sind und deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Mindestquote

Inklusionsbetriebe sollen mindestens 30 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen soll in der Regel 50 Prozent nicht übersteigen (§ 215 Absatz 3 SGB IX).

Zur Mindestquote zählen auch psychisch erkrankte Menschen ohne anerkannte Schwerbehinderung sowie Beschäftigte mit 12 Wochenstunden Beschäftigungsumfang.

Anerkennungsverfahren und Förderung

Für Inklusionsbetriebe wird anders als bei Werkstätten für behinderte Menschen kein förmliches Anerkennungsverfahren durchgeführt. Als Nachweis für die Eigenschaft als Inklusionsbetrieb dient in der Regel der Bescheid des zuständigen Integrations-/Inklusionsamtes über erbrachte Leistungen nach § 217 SGB IX (Leistungsbescheid) sowie im Falle einer Beschäftigung psychisch kranker Menschen, der Leistungsbescheid des zuständigen Rehabilitationsträgers (§ 68 Abgabenordnung).

Neben der investiven Förderung können sie, wie andere Unternehmen mit schwerbehinderten Beschäftigten auch, Geldleistungen beantragen, wenn ein besonderer Aufwand entsteht (zum Beispiel für behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen, Ausgleich für notwendige personelle Unterstützung oder arbeitsbegleitende, psychosoziale Unterstützung).

Wenn Inklusionsbetriebe ausbilden, gibt es verschiedene Förderinstrumente, um Auszubildenden mit Unterstützungsbedarf eine berufliche Perspektive bieten zu können. Dazu gehören Zuschüsse zur Einstiegsqualifizierung, Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und sonstigen Kosten der Ausbildung bis hin zu begleitenden Hilfen.

Die wichtigsten Kostenträger bei der Gründung und Förderung von Inklusionsbetrieben sind die Integrations-/Inklusionsämter des jeweiligen Bundeslandes. Eventuelle weitere Kostenträger in der Startphase können die Agentur für Arbeit sein oder das Jobcenter sowie Stiftungen. Unterschiedlich nach Bundesland kann es zudem besondere Sonderförderprogramme oder kommunale Zuschüsse geben zur Förderung von inklusiver Beschäftigung. Der REHADAT-Förderfinder informiert zu entsprechenden Förderprogrammen.