Förderprogramm
Zielgruppe:
- Menschen mit wesentlichen Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Berufsbildungs- oder Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben- Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die an dem Modellprojekt „Übergang Schule und Beruf" teilgenommen haben
Kurzbeschreibung:
In Schleswig-Holstein wird das Budget für Arbeit seit dem 1. Januar 2018 im Rahmen des neuen Modellprojekts „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv" gefördert. Das bisherige Modellprojekt zum Budget für Arbeit ist zugleich zum 31. Dezember 2017 ausgelaufen.Mit dem neuen Modellprojekt möchte das Land Schleswig-Holstein den Übergang von schwerbehinderten Menschen aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) oder Beschäftigungsprojekten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Durch die enge Zusammenarbeit der Träger der Eingliederungshilfe Schleswig-Holstein und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren – Integrationsamt – kann eine dauerhafte Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen.
Unternehmen, die wesentlich behinderte Menschen einstellen, können neben einem pauschalierten Lohnkostenzuschuss eine Prämie erhalten. Diese Prämie wird aus der Ausgleichsabgabe des Landes Schleswig-Holstein finanziert.
Unternehmen, die eine Teilnehmerin bzw. einen Teilnehmer aus dem Projekt „Übergang Schule und Beruf“ direkt im Anschluss an die Schulentlassung einstellen, können ebenfalls eine Prämie erhalten.
Antragsteller/​Antragstellerin:
Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.Förderumfang:
Lohnkostenzuschuss:Unternehmen können für sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (mit mind. 15 Wochenstunden) für die Dauer von maximal 5 Jahren einen Lohnkostenzuschuss (bis zu 70 % der Arbeitgeberkosten) erhalten, wenn die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM hat.
Es handelt sich um eine kombinierte Leistung aus der Eingliederungshilfe und der Ausgleichsabgabe.
Wie hoch sind die Prämien?
Das Unternehmen kann folgende arbeitsplatzbezogene Prämien erhalten:
a) Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen
1) Zahlung einer Prämie in Höhe von 2.000 € 6 Monate nach Abschluss des Arbeitsvertrages an Unternehmen, die die Beschäftigungspflicht nach §§ 71 ff. SGB IX erfüllen, bzw. Zahlung einer Prämie in Höhe von 1.000 € an Arbeitgeber, die die Beschäftigungspflicht nicht erfüllen,
2) Zahlung einer Prämie in Höhe von 2.000 € am Ende des 1. Beschäftigungsjahres,
3) Zahlung einer Prämie in Höhe von 2.000 € am Ende des 2. Beschäftigungsjahres,
4) Zahlung einer Prämie in Höhe von 2.000 € am Ende des 3. Beschäftigungsjahres,
5) Zahlung einer Prämie in Höhe von 2.000 € am Ende des 4. Beschäftigungsjahres.
b) Bei befristeten Arbeitsverhältnissen
1) Zahlung einer Prämie in Höhe von 1.000 € 6 Monate nach Abschluss des Arbeitsvertrages an Unternehmen, die die Beschäftigungspflicht nach §§ 71 ff. SGB IX erfüllen, bzw. Zahlung einer Prämie in Höhe von 500 € an Unternehmen, die die Beschäftigungspflicht nicht erfüllen,
2) Zahlung einer Prämie in Höhe von 1.000 € am Ende des 1. Beschäftigungsjahres,
3) Zahlung einer Prämie in Höhe von 1.000 € am Ende des 2. Beschäftigungsjahres,
4) Zahlung einer Prämie in Höhe von 1.000 € am Ende des 3. Beschäftigungsjahres,
5) Zahlung einer Prämie in Höhe von 1.000 € am Ende des 4. Beschäftigungsjahres,
6) Zahlung einer Prämie in Höhe von 3.000 € bei Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Mögliche weitere Leistungen:
Anerkannt schwerbehinderte Menschen können weitere Leistungen des Integrationsamtes erhalten und durch den regional zuständigen Integrationsfachdienst unterstützt werden (www.ifd-sh.de).
Hinweise:
Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich als Unternehmen diese Prämie?Unternehmen können eine Prämie für einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz erhalten, wenn
- die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen im Berufsbildungs- oder Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen hat und mind. 15. Wochenstunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig ist
- die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer Schulabgängerin bzw. Schulabgänger des Modellprojektes „Übergang Schule und Beruf“ Schleswig-Holstein ist.
Es können grundsätzlich nur Arbeitsverhältnisse gefördert werden, die nach dem 01.01.2018 entstanden sind. Die Prämie muss bis spätestens 3 Monate nach Antritt des Arbeitsverhältnisses beantragt werden.
An wen kann ich mich wenden, um die Prämie zu beantragen?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe bei den Kreisen und kreisfreien Städten (Sozialämter) sowie die regional zuständigen Integrationsfachdienste können über das Beantragungsverfahren Auskunft geben und Ihren Antrag entsprechend weiterleiten.
Der Antrag auf Bewilligung einer Prämie ist beim Integrationsamt Schleswig-Holstein zu stellen.
Der Antrag für den Lohnkostenzuschuss des Arbeitgebers wird bei den Trägern der Eingliederungshilfe in den Kreisen und kreisfreien Städten (Sozialämter) gestellt.
Kontakt:
Integrationsamt in Schleswig-HolsteinIntegrationsfachdienste in Schleswig-Holstein
Externe Links:
Infos zum Programm „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv" beim Sozialministerium des Landes Schleswig-HolsteinInfos zum Modul „Übergang in Arbeit" beim Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein (pdf)
Referenznummer:
FOE/100380
Informationsstand: 21.07.2022