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Förderprogramm
Bundesland: Schleswig-Holstein Beschäftigungsart: Ausbildung
Modellprojekt „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv" Modul: Übergang in Ausbildung

Zielgruppe:

- Menschen mit wesentlichen Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Berufsbildungs- oder Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben
- Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die an dem Modellprojekt „Übergang Schule und Beruf" teilgenommen haben

Kurzbeschreibung:

In Schleswig-Holstein wird das Budget für Arbeit seit dem 1. Januar 2018 im Rahmen des neuen Modellprojekts „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv" gefördert. Das bisherige Modellprojekt zum Budget für Arbeit ist zugleich zum 31. Dezember 2017 ausgelaufen.

Mit dem neuen Modellprojekt möchte das Land Schleswig-Holstein den Übergang von schwerbehinderten Menschen aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) oder Beschäftigungsprojekten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Durch die enge Zusammenarbeit der Träger der Eingliederungshilfe Schleswig-Holstein und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren – Integrationsamt – kann eine dauerhafte Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen.

Unternehmen, die wesentlich behinderte Auszubildende einstellen, können eine Prämie erhalten, die aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes Schleswig-Holstein finanziert wird.

Darüber hinaus können Unternehmen, die eine Teilnehmerin bzw. einen Teilnehmer aus dem Projekt „Übergang Schule und Beruf" direkt im Anschluss an die Schulentlassung ausbilden, ebenfalls eine Prämie erhalten.

Antragsteller/​Antragstellerin:

Die Beantragung erfolgt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber.

Förderumfang:

Für jeden Ausbildungsplatz kann das Unternehmen folgende Prämien erhalten:
1) Zahlung einer Prämie in Höhe von 2.000 € an Unternehmen zu Ausbildungsbeginn (Vorlage des abgeschlossenen Ausbildungsvertrages),
2) Zahlung einer Prämie in Höhe von 2.000 € nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit,
3) Zahlung einer Prämie in Höhe von 2.000 € grundsätzlich nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung (Ausnahmen können im Rahmen von Einzelfallentscheidungen ausschließlich zwischen den Kooperationspartnern abgestimmt werden),
4a) Zahlung einer Prämie in Höhe von 2.000 € bei Übernahme in ein befristetes Arbeitsverhältnis (bei anschließender Entfristung können weitere 2.000 € gezahlt werden) oder
4b) Zahlung einer Prämie in Höhe von 4.000 € bei unmittelbarer Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Welche weiteren Leistungen sind möglich?
Schwerbehinderte Auszubildende können zur Sicherung des Ausbildungsverhältnisses durch die regional zuständigen Integrationsfachdienste unterstützt werden (www.ifd-sh.de).
Mögliche Leistungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III sollten vor Abschluss des Ausbildungsvertrages mit den regional zuständigen Agenturen für Arbeit abgestimmt werden.

Hinweise:

Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich als Unternehmen diese Prämie?
Unternehmen können eine Prämie für einen Ausbildungsplatz bekommen, wenn
- die/der Auszubildende Anspruch auf Leistungen im Berufsbildungs- oder Arbeitsbereich einer WfbM hat oder
- die/der Auszubildende Schulabgängerin bzw. Schulabgänger des Modellprojektes „Übergang Schule und Beruf“ Schleswig-Holstein ist.

Es können nur Ausbildungsverhältnisse gefördert werden, die nach dem 01.01.2018 beginnen. Es muss sich um eine reguläre Ausbildung nach der Ausbildungsordnung oder eine Ausbildung mit besonderen Regelungen für behinderte Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung handeln.
Die Prämie muss bis spätestens 3 Monate nach Ausbildungsbeginn beantragt werden.

An wen kann ich mich wenden, um die Prämie zu beantragen?
Der Antrag auf Bewilligung einer Prämie ist beim Integrationsamt Schleswig-Holstein zu stellen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe bei den Kreisen und kreisfreien Städten (Sozialämter) sowie die regional zuständigen Integrationsfachdienste können über das Beantragungsverfahren Auskunft geben und den Antrag entsprechend weiterleiten.

Kontakt:

Integrationsamt in Schleswig-Holstein
Integrationsfachdienste in Schleswig-Holstein

Externe Links:

Infos zum Programm „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv" beim Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein
Infos zum Modul "Übergang in Ausbildung" beim Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein (pdf)

Referenznummer:

FOE/100379


Informationsstand: 21.07.2022