Budget für Arbeit
Das Ziel des Konzeptes „Budget für Arbeit" ist es, WfbM-Beschäftigten den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Dabei erhalten Unternehmen einen Lohnkostenzuschuss als Minderleistungsausgleich und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedene Betreuungsleistungen (z. B. ein Jobcoaching am Arbeitsplatz).
Das Budget für Arbeit soll insbesondere Menschen mit Behinderungen, die im Arbeitsbereich einer WfbM tätig sind, beziehungsweise einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM haben, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen.
Ablauf
Liegt der Budgetnehmerin beziehungsweise dem Budgetnehmer ein konkretes Beschäftigungsangebot auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor, kann sie oder er einen Antrag beim zuständigen Leistungsträger stellen. Im Unterschied zu Außenarbeitsplätzen erhalten Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen eines „Budgets für Arbeit" tätig sind, einen klassischen Arbeitsvertrag, der entsprechende Arbeitnehmerinnen- und Arbeitmehmerrechte beinhaltet. Dazu gehört z. B. die Entlohnung, die das Mindestlohnniveau nicht unterschreiten darf. Im Unterschied zu einem Außenarbeitsplatz kommt es daher zu einem Rechts- und Arbeitsverhältnis zwischen dem Menschen mit Behinderungen und der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber und somit zu einer vollständigen betrieblichen Integration in das Unternehmen.
Rückkehrrecht
Trotz des Arbeitgebervertrags und des Arbeitnehmerstatus bleiben die Budgetnehmer und -nehmerinnen dauerhaft voll erwerbsgemindert und daher Rehabilitanden im Sinne der Eingliederungshilfe. Dies bedeutet, dass sie ein uneingeschränktes Rückkehrrecht in die WfbM besitzen.
Das „Budget für Arbeit" wurde bereits in der Vergangenheit in verschiedenen Bundesländern (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein) erfolgreich erprobt.
Seit dem 1. Januar 2018 ist das „Budget für Arbeit" eine bundesweite Regelleistung, die mit dem Bundesteilhabegesetz (§ 61 SGB IX) eingeführt wurde.
Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des vom Betrieb regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes. Eine Höchstgrenze ist dadurch festgelegt, dass der Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu einer Höhe von 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach dem § 18 Abs. 1 SGB IV (monatliche Bezugsgröße 2021: West-Deutschland 3.290 Euro / Ost-Deutschland 3.115 Euro) betragen darf. Die Länder können jedoch nach Landesrecht auch einen höheren Betrag festlegen.
Ansprechstelle für Betriebe und Budgetnehmer und -nehmerinnen ist die Behörde, die für die Leistungen im Arbeitsbereich der WfbM zuständig ist. In der Regel ist das der Träger der Eingliederungshilfe. Von diesem erhält der Betrieb auch den Lohnkostenzuschuss und die für die Beschäftigten mit Behinderungen erforderlichen Assistenzleistungen.
Die Regelungen zum „Budget für Arbeit" unterscheiden sich in einigen Bundesländern. Unterschiede gibt es z. B. in der praktischen Ausgestaltung, sowohl hinsichtlich der Art der Unterstützungsleistungen als auch bezüglich der Berechnung und Höhe der Lohnkostenzuschüsse.
Integrationsfachdienste (IFD) und Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstellen (EUTB) können bei der Arbeitsplatzsuche und dem Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beraten.
REHADAT-Adressen bietet alle Kontaktinformationen, sortiert nach Bundesländern und filterbar nach Orten.
Das Budget für Arbeit ist Geld
für den Arbeits-Platz auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.
Zum Beispiel in einer Firma.
Das Geld bekommt die Firma:
Wenn dort Menschen mit Behinderungen arbeiten.
Sie finden hier Texte in Leichter Sprache mit Infos über das Budget für Arbeit.
Sonderförderprogramme der Länder zum Budget für Arbeit
In einigen Bundesländern gibt es spezielle Sonderförderprogramme zum Budget für Arbeit-
Baden-Württemberg: Arbeit Inklusiv - Budget für Arbeit
REHADAT-Talentplus (Förderfinder) -
Niedersachsen: Budget für Arbeit
REHADAT-Talentplus (Förderfinder) -
Nordrhein-Westfalen (Rheinland): LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion (Ausbildung)
REHADAT-Talentplus (Förderfinder) -
Nordrhein-Westfalen (Rheinland): LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion (Beschäftigung)
REHADAT-Talentplus (Förderfinder) -
Nordrhein-Westfalen (Westfalen-Lippe): LWL-Budget für Arbeit
REHADAT-Talentplus (Förderfinder) -
Schleswig-Holstein: Übergänge schaffen - Arbeit inklusiv - Modul Übergang in Ausbildung
REHADAT-Talentplus (Förderfinder) -
Schleswig-Holstein: Übergänge schaffen - Arbeit inklusiv - Modul Übergang in Arbeit
REHADAT-Talentplus (Förderfinder)
Externe Links und Downloads
Infos zum Budget für Arbeit in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
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Aktuelle Infos zum Budget für Arbeit mit Praxisbeispielen
NETZWERK ARTIKEL 3, budgetfuerarbeit.de -
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Das Budget für Arbeit in Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Inklusionsamt: Zeitschrift ZB 2018 Nr. 3, PDF | 977 KB -
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Das Budget für Arbeit in Bayern (Broschüre)
Bayerisches Staatsministerium für Familie und Soziales, PDF | 1,04 MB -
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Das Budget für Arbeit in Berlin
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin, berlin.de -
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Das Budget für Arbeit in Bremen - Überführung des Modellprojektes in eine gesetzliche Regelleistung
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen in Bremen, PDF |125 KB -
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Bericht über das Budget für Arbeit in Bremen
Bremische Bürgerschaft, PDF | 309 KB -
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Das Budget für Arbeit in Hamburg (mit Film)
alsterarbeit, alsterarbeit.de -
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Das Budget für Arbeit in Hessen
Landeswohlfahrtverband Hessen, lwv-hessen.de -
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Das Budget für Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern, PDF | 2,6 MB -
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Das Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz, inklusion.rlp.de -
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Das Budget für Arbeit im Saarland
Landesamt für Soziales Saarland, saarland.de -
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Das Budget für Arbeit in Sachsen
Kommunaler Sozialverband Sachsen, ksv-sachsen.de -
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Das Budget für Arbeit in Sachsen-Anhalt
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Thüringen, ms.sachsen-anhalt.de -
PDF öffnet in neuem Fenster:
Das Budget für Arbeit in Thüringen (Infos in Leichter und Schwerer Sprache)
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, PDF | 3,7 MB