Budget für Arbeit
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Budget für Arbeit
Beschäftigte aus einer Werkstatt für behinderte Menschen
können mit dem Budget für Arbeit
einen Job auf dem allgemeinen Arbeits-Markt bekommen.
Budget spricht man: Büdschee.
Ein Budget ist eine bestimmte Menge Geld.
Für eine bestimmte Sache.
Die Abkürzung für Werkstatt für behinderte Menschen ist: WfbM
Wann können Sie das Budget für Arbeit bekommen?
- Wenn Sie noch in einer WfbM arbeiten
- Wenn Sie früher in einer WfbM gearbeitet haben
- Oder wenn Sie dieses Recht haben: Sie dürften in einer Werkstatt arbeiten.
Aber Sie wollen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten.
So finden Sie eine Arbeits-Stelle
Sie suchen eine Arbeits-Stelle auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.
Dabei kann Ihnen zum Beispiel helfen:
- die WfbM
- die Agentur für Arbeit - Früher sagte man Arbeits-Amt
- Beratungs-Stellen für behinderte Menschen: Zum Beispiel eine Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratungs-Stelle
Sie können auch selbst nach einer Arbeits-Stelle suchen.
Ihre Familie, Freundinnen und Freunde können auch helfen.
Das ist gut am Budget für Arbeit:
Sie können auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten.
Das Amt gibt Ihrem Arbeit-Geber Geld.
Das Geld ist für einen Teil von Ihrem Lohn.
Sie können Geld für Ihre Unterstützung am Arbeits-Platz beantragen.
Wenn Sie am Arbeits-Platz eine besondere Anleitung brauchen,
kann Ihnen eine unterstützende Person helfen.
Auch dieses Geld kommt vom Amt.
Sie bekommen einen richtigen Arbeits-Vertrag.
So wie Ihre Kollegen ohne Behinderungen.
Sie verdienen Mindest-Lohn oder mehr Geld.
Meistens verdienen Sie mehr Geld als in der WfbM.
Wenn es auf dem allgemeinen Arbeits-Markt nicht klappt:
Dann können Sie auch wieder in die WfbM zurück.
Sie haben weiter ein Recht auf einen WfbM-Platz.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Allgemeiner Arbeits-Markt
Der allgemeine Arbeits-Markt ist da,
wo auch Menschen ohne Behinderungen arbeiten.
Man arbeitet auf dem allgemeinen Arbeits-Markt
wenn man
- In einem großen oder kleinen Betrieb arbeitet
- Bei einer Stadt oder Gemeinde arbeitet
- Oder bei einem anderen Arbeit-Geber arbeitet
- Und man dafür einen Lohn bekommt
Ergänzende unabhängige Teilhabe-beratung
Seit 2018 gibt es ein besonderes Beratungs-Angebot
für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen:
die Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung - kurz EUTB.
Hier können Menschen mit Behinderungen ihre Fragen stellen
Und sich beraten lassen.
Die Berater haben oft selbst eine Behinderung.
Sie kennen viele Fragen und Probleme aus eigener Erfahrung.
Sie sagen Ihnen zum Beispiel,
welche Teilhabe-Leistungen Ihnen zustehen.
Und sie können Ihnen helfen, diese Leistungen zu beantragen.
In Deutschland gibt es über 500 EUTB-Beratungs-Stellen.
Die Beratung ist kostenlos.
Das Ziel des Konzeptes „Budget für Arbeit“ ist es, WfbM-Beschäftigten den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Was finden Sie auf dieser Seite?
Dabei erhalten Unternehmen einen Lohnkostenzuschuss als Minderleistungsausgleich und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedene Betreuungsleistungen (zum Beispiel ein Jobcoaching am Arbeitsplatz).
Das Budget für Arbeit soll insbesondere Menschen mit Behinderungen, die im Arbeitsbereich einer WfbM tätig sind, beziehungsweise einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM haben, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen.
Ablauf
Liegt den Budgetnehmenden ein konkretes Beschäftigungsangebot auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor, können sie einen Antrag beim zuständigen Leistungsträger stellen. Im Unterschied zu Außenarbeitsplätzen erhalten Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen eines Budgets für Arbeit tätig sind, einen klassischen Arbeitsvertrag, der entsprechende Arbeitnehmerinnen- und Arbeitmehmerrechte umfasst.
Dazu gehört zum Beispiel die Entlohnung, die das Mindestlohnniveau nicht unterschreiten darf. Im Unterschied zu einem Außenarbeitsplatz kommt es daher zu einem Rechts- und Arbeitsverhältnis zwischen dem Menschen mit Behinderungen und der oder dem Arbeitgebenden und somit zu einer vollständigen betrieblichen Inklusion in das Unternehmen.
Rückkehrrecht
Trotz des Arbeitgebervertrags und des Arbeitnehmerstatus bleiben die Budgetnehmerinnen und -nehmer dauerhaft voll erwerbsgemindert und daher Rehabilitandinnen und Rehabilitanden im Sinne der Eingliederungshilfe. Dies bedeutet, dass sie ein uneingeschränktes Rückkehrrecht in die WfbM besitzen.
Lohnkostenzuschuss bis zu 75 Prozent
Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des vom Betrieb regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes.
Eine Höchstgrenze war bis zum Juni 2023 dadurch festgelegt, dass der Zuschuss zum Arbeitsentgelt nur bis zu einer Höhe von 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach dem § 18 Absatz 1 SGB IV (monatliche Bezugsgröße 2023: West-Deutschland 3.395 Euro / Ost-Deutschland 3.290 Euro) betragen durfte. Die Länder konnen jedoch nach Landesrecht auch einen höheren Betrag festlegen. Mit Wirkung zum 14. Juni 2023 wurde die Deckelung aufgehoben und damit auch die Möglichkeit der Länder, davon abzuweichen. Dies bedeutet eine bundeseinheitliche Förderung.
Ansprechstelle für Betriebe und Budgetnehmer und -nehmerinnen ist die Behörde, die für die Leistungen im Arbeitsbereich der WfbM zuständig ist. In der Regel ist das der Träger der Eingliederungshilfe. Von diesem erhält der Betrieb auch den Lohnkostenzuschuss und die für die Beschäftigten mit Behinderungen erforderlichen Assistenzleistungen.
Die Regelungen zum „Budget für Arbeit“ unterscheiden sich in einigen Bundesländern. Unterschiede gibt es zum Beispiel in der praktischen Ausgestaltung, sowohl hinsichtlich der Art der Unterstützungsleistungen als auch bezüglich der Berechnung und Höhe der Lohnkostenzuschüsse.
Mehrfachanrechnung bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe
Ab dem Anzeigejahr 2024 können Unternehmen Beschäftigte, die ein Budget für Arbeit erhalten, für zwei Jahre auf zwei Pflichtarbeitsplätze anrechnen.
Budget für Ausbildung
Seit 2020 gibt es auch das Budget für Ausbildung. Das Budget für Ausbildung soll Menschen mit Behinderungen eine reguläre Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Zielgruppe sind Personen, die voll erwerbsgemindert sind und Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter haben.
Seit 2022 haben auch Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich einer WfbM die Möglichkeit, ein Budget für Ausbildung in Anspruch zu nehmen. Bestandteile des Budgets für Ausbildung sind Geld für eine Assistenz am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die Erstattung der Ausbildungsvergütung. Sollte eine Rückkehr in die WfbM nötig werden, ist diese ebenfalls durch einen Rückkehranspruch gewährleistet.
Beratung
Integrationsfachdienste (IFD) und Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstellen (EUTB) können bei der Arbeitsplatzsuche und dem Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beraten.
REHADAT-Adressen bietet alle Kontaktinformationen, sortiert nach Bundesländern und filterbar nach Orten.
Leichte Sprache
Das Budget für Arbeit ist Geld
für den Arbeits-Platz auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.
Zum Beispiel in einer Firma.
Das Geld bekommt die Firma:
Wenn dort Menschen mit Behinderungen arbeiten.
Sie finden hier Texte in Leichter Sprache mit Infos über das Budget für Arbeit.
Sonderförderprogramme der Länder zum Budget für Arbeit
In einigen Bundesländern gibt es spezielle Sonderförderprogramme zum Budget für Arbeit.-
Baden-Württemberg: Arbeit Inklusiv - Budget für Arbeit
REHADAT-Talentplus (Förderfinder) -
Niedersachsen: Budget für Arbeit
REHADAT-Talentplus (Förderfinder) -
Nordrhein-Westfalen (Rheinland): LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion (Ausbildung)
REHADAT-Talentplus (Förderfinder) -
Nordrhein-Westfalen (Rheinland): LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion (Beschäftigung)
REHADAT-Talentplus (Förderfinder) -
Nordrhein-Westfalen (Westfalen-Lippe): LWL-Budget für Arbeit
REHADAT-Talentplus (Förderfinder)
Externe Links und Downloads
Infos zum Budget für Arbeit in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
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Das Budget für Arbeit in Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales – Inklusionsamt: Zeitschrift ZB (3/2018), PDF | 977 KB -
Das Budget für Arbeit in Bayern (Broschüre)
Bayerisches Staatsministerium für Familie und Soziales, PDF | 1,04 MB -
Das Budget für Arbeit in Berlin
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin, berlin.de -
Das Budget für Arbeit in Bremen - Beratungsstelle zum Budget für Arbeit in Bremen
Integrationsfachdienst Bremen GmbH, budget-fuer-arbeit-bremen.de -
Bericht über das Budget für Arbeit in Bremen
Bremische Bürgerschaft, PDF | 309 KB -
Das Budget für Arbeit in Hamburg (mit Film)
alsterarbeit, alsterarbeit.de -
Das Budget für Arbeit in Hessen
Landeswohlfahrtverband Hessen, lwv-hessen.de -
Das Budget für Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern, PDF | 2,6 MB -
Das Budget für Arbeit im Saarland
Landesamt für Soziales Saarland, saarland.de -
Das Budget für Arbeit in Sachsen
Kommunaler Sozialverband Sachsen, ksv-sachsen.de -
Das Budget für Arbeit in Sachsen-Anhalt
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Thüringen, ms.sachsen-anhalt.de -
Orientierungshilfe für die Umsetzung des Budgets für Arbeit in Thüringen
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, PDF | 187 KB