Andere Leistungsanbieter
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Andere Leistungs-Anbieter
Viele Menschen mit Behinderungen arbeiten
in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Das kurze Wort dafür ist: WfbM
Aber:
Manche Menschen mit Behinderungen wollen nicht
in einer WfbM arbeiten.
Menschen mit Behinderungen sollen noch andere Möglichkeiten haben.
Deswegen gibt es Andere Leistungs-Anbieter.
Bei den Anderen Leistungs-Anbieter gibt es auch Arbeits-Plätze
für Menschen mit Behinderungen.
Ähnlich wie in einer WfbM.
Andere Leistungs-Anbieter sind nur kleiner.
Menschen mit Behinderungen können dort
auch eine Berufs-Bildung machen.
Das sind Andere Leistungs-Anbieter:
- Eine Firma
- Oder eine Organisation
Andere Leistungs-Anbieter können 3 Bereiche haben:
- Das Eingangs-Verfahren
- Einen Berufs-Bildungs-Bereich
- Einen Arbeits-Bereich
Das Eingangs-Verfahren
Im Eingangs-Verfahren wird geprüft:
- Kann die Person gut bei einem Anderen Leistungs-Anbieter arbeiten?
- Welche Arbeit passt zu der Person?
- Welche Hilfen werden gebraucht?
Der Berufs-Bildungs-Bereich
Im Berufs-Bildungs-Bereich lernen Menschen wichtige Dinge,
damit sie im Arbeits-Leben besser mit-machen können.
Zum Beispiel:
- Wie arbeitet man mit Metall?
- Wie arbeitet man mit Holz?
- Wie arbeitet man in der Land-Wirtschaft?
Der Arbeits-Bereich
Im Arbeits-Bereich gibt es viele Arbeits-Plätze.
Und verschiedene Aufgaben.
Zum Beispiel:
- Es werden Möbel gebaut
- Es wird in einer Druckerei gearbeitet
- Oder es wird in einer Gärtnerei gearbeitet
Bei Anderen Leistungs-Anbietern gibt es manchmal nur einen Bereich.
Zum Beispiel:
- Nur einen Arbeits-Bereich
- Oder nur einen Berufs-Bildungs-Bereich
Andere Leistungs-Anbieter können selbst entscheiden:
Welche Bereiche werden angeboten.
Das unterscheidet einen Anderen Leistungs-Anbieter von der WfbM:
Der Andere Leistungs-Anbieter darf selbst entscheiden:
- Bekommt die Person einen Arbeits-Platz bei dem Anderen Leistungs-Anbieter
- Bekommt die Person eine Berufs-Bildung bei dem Anderen Leistungs-Anbieter
Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, können Angebote zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung auch bei einem sogenannten „Anderen Leistungsanbieter“ wahrnehmen.
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Seit 2018 dürfen auf Grundlage des Paragrafen 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben anbieten. Die Leistungen umfassen berufliche Bildung und Beschäftigung – so wie im Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich der WfbM.
Ähnlichkeiten und Unterschiede
Andere Leistungsanbieter richten sich wie WfbM an Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderungen nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Der Berufsbildungsbereich samt Eingangsverfahren und der Arbeitsbereich sind ähnlich strukturiert und haben die gleichen Aufgaben wie eine WfbM. Anders als bei der WfbM müssen Andere Leistungsanbieter aber nicht den Berufsbildungsbereich und den Arbeitsbereich gleichzeitig anbieten. Auch muss keine Mindestanzahl an Arbeitsplätzen bereitgestellt werden und es besteht keine Aufnahmepflicht.
Das inklusive Potenzial entfalten
Die von Anderen Leistungsanbietern angebotenen Maßnahmen sind strukturell angelehnt an die gleichnamigen Angebote in einer WfbM. Aufgaben, Ziel und Ablauf sind entsprechend ähnlich:
- Eingangsverfahren: Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es festzustellen, ob das Angebot des Anderen Leistungsanbieters überhaupt die geeignete Eingliederungsmaßnahme ist und/oder welche ergänzenden Leistungen in Betracht kommen. In der Regel dauert das Eingangsverfahren vier Wochen; im Einzelfall bis zu drei Monaten.
- Berufsbildungsbereich: Im Berufsbildungsbereich werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch Lehrgänge durchgeführt, um eine Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen. Ziel der Maßnahmen ist, dass die Teilnehmenden im Anschluss in der Lage sind, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Im Regelfall gliedern sich die Lehrgänge in einen Grund- und Aufbaukurs von jeweils 12-monatiger Dauer.
- Arbeitsbereich: Im Arbeitsbereich werden Produktionsaufträge erfüllt oder Dienstleistungen erbracht, je nach Ausrichtung des Anderen Leistungsanbieters oder des mit ihm kooperierenden Betriebs. Die Ausstattung der Arbeitsplätze soll dabei weitgehend denjenigen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entsprechen. Arbeitsbegleitend sollen die Anderen Leistungsanbieter geeignete Maßnahmen durchführen, die die Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden erhalten oder erhöhen sowie zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Das Hauptziel des Arbeitsbereiches besteht darin, den Teilnehmenden den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Zur Unterstützung dieses Ziels sollen beispielsweise individuelle Förderpläne entwickelt werden, Trainingsmaßnahmen und Betriebspraktika durchgeführt, sowie die zeitweise Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen ermöglicht werden.
Kooperation mit Betrieben
Aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich zwei Handlungsmöglichkeiten für Andere Leistungsanbieter ergeben: Eine Variante ist es, dass der Andere Leistungsanbieter selbst die Maßnahmen durchführt und die Räumlichkeiten stellt, in denen die Berufsbildung und Beschäftigung stattfindet.
Als zweite Variante können die Maßnahmen in einem kooperierenden Betrieb umgesetzt werden. Im Falle einer solchen betrieblichen Umsetzung haben Andere Leistungsanbieter eine vermittelnde Funktion und bilden die Brücke zwischen Kostenträgern der Maßnahmen und dem Betrieb, der die Einzelintegrationsplätze zur Verfügung stellt. Die Teilnehmenden der Maßnahme sind vom rechtlichen Status her Beschäftigte der Anderen Leistungsanbieter, die eigentliche Tätigkeit findet aber in normalen Betrieben statt. Dabei stellen die Anderen Leistungsanbieter das Unterstützungspersonal für Teilnehmende und Betrieb – ähnlich wie auf WfbM-Außenplätzen.