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Beschreibung:

Die Integrationsämter haben nach dem Sozialgesetzbuch IX folgende Aufgaben:
Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für das betriebliche Integrationsteam.
Die Integrationsämter arbeiten eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden.
Für das betriebliche Integrationsteam sind sie die Ratgeber und Partner. Daneben sind die Hauptfürsorgestellen im Rahmen des sozialen Entschädigungsrecht Rehabilitationsträger nach dem Bundesversorgungsgesetz und für bestimmte individuelle Leistungen an Kriegsopfer, Wehrdienst- und Impfgeschädigte sowie Opfer von Gewalttaten zuständig. Die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert.
Die Länder sind ermächtigt, einzelne Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht von den Integrationsämtern auf örtliche Fürsorgestellen zu übertragen.
Die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben sich in der BIH - Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen zusammengeschlossen.

Weiterführende Informationen

Hinweis:

Angaben: Homepage des Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), März 2022

Die aktuellen Adressen aller Integrationsämter finden Sie auch auf der Homepage
der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen

Referenznummer:

R/AD0014


Informationsstand: 01.04.2022