Eigendarstellung / Auszug:
Das Integrationsamt erfüllt den gesetzlichen Auftrag, Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern.
Für die Förderung der beruflichen Inklusion stehen dem Integrationsamt Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Schwerbehinderte Beschäftigte, die individuelle Förderung benötigen, sowie Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen ausbilden oder beschäftigen, können finanzielle Leistungen von den zuständigen Rehabilitationsträgern und – nachrangig – vom Integrationsamt erhalten.
Im Rahmen des Zumutbaren sind jedoch zunächst Arbeitgeber in der Pflicht, die Arbeitsstätten inklusiv zu gestalten und die Arbeitsplätze von ihren Beschäftigten mit Handicap behindertengerecht einzurichten.
Zum Aufgabenspektrum des Integrationsamtes gehören die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, Begleitende Hilfe im Arbeitsleben, Besonderer Kündigungsschutz, Integrationsfachdienste, Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Informationen: Homepage LASGeSo und
BIH, Februar 2023
Die aktuellen Adressen aller Integrationsämter finden Sie auch auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (
BIH)
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/
Ähnliche Adressen
Adressgruppen: