Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit dem Bundesprogramm "Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb" ein Programm aufgelegt, das ermöglicht, zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze in bestehenden oder neuen Integrationsfirmen nach § 215 SGB IX zu schaffen.
Für das Programm "AlleImBetrieb" werden für die Jahre 2016 bis 2019 insgesamt 150 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfolgt über die Integrationsämter der Länder.
Voraussetzung für eine Förderung einer Integrationsfirma ist, das neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 215 SGB IX geschaffen werden.
Aus den Mitteln können erbracht werden:
- Finanzielle Leistungen für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und für besonderen Aufwand nach § 217 SGB IX und
- Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen nach § 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsverordnung (SchwbAV)
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